Millionen Teenager kommunizieren via Facebook untereinander. Hier posten sie unbekümmert Fotos ihrer Stars, binden YouTube-Videos in ihre Pinnwand ein, veröffentlichen Songtexte oder kopieren gescannte Seiten aus Büchern in ihre Profile.
Betroffene Eltern fassen sich immer wieder an den Kopf: Wie können die eigenen Kinder nur so dumm sein und illegale Kopien von Videos und Musikstücken in Tauschbörsen verbreiten, wo doch die Medien ständig darüber berichten, dass die Anwälte der Rechteinhaber jeden Monat zigtausend Abmahnungen verschicken.
Überhaupt haben die Medien in den vergangenen Monaten sehr dafür gesorgt, dass das Problembewusstsein wächst. Vor allem Homepage-Betreiber wissen nun, dass sie ein vollständiges Impressum bereitstellen müssen, Fotos und Texte aus ungenehmigten Quellen nicht verwenden dürfen und es sogar rechtliche Probleme geben kann, wenn man fremde RSS-Feeds in das eigene Portal einbindet.
Bei all diesen Diskussionen bleibt ein modernes Medium immer völlig unberücksichtigt: Facebook. Dabei handelt es sich bei Facebook beileibe nicht um einen rechtsfreien Raum, in dem andere Regeln gelten als im übrigen Web-Universum.
Das Problem: Millionen Menschen, vor allem Jugendliche, unterhalten auf Facebook eine eigene ‘Homepage’. Da sie hier oft Inhalte für mehrere hundert Freunde veröffentlichen, kann von einer privaten Nutzung nicht mehr gesprochen werden. Im Grunde genommen müssen sich die Facebook-Aktiven wie professionelle Journalisten behandeln lassen. Wenn man sich aber ansieht, wie unbekümmert urheberrechtsgeschützte Inhalte veröffentlicht werden, liegt die Einschätzung nahe: Die typische Facebook-Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert.
Deshalb ist Vorsicht geboten vor dem, was auf Facebook veröffentlicht wird.
Jeder Facebook-Aktive kann im Web für seine Aktivitäten auf seiner Pinnwand zur Rechenschaft gezogen und abgemahnt werden – ohne Vorwarnung und ohne die Möglichkeit, nachträglich den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Mögliche Ursachen für eine Abmahnung können sein:
Das Foto eines Stars: Wer Fotos seines Stars auf die Pinnwand stellt, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann abgemahnt werden – vom Fotografen, vom Management des Stars und vom Star selbst.
Lustige Bilder: Besonders beliebt auf Facebook ist das Veröffentlichen lustiger Fun-Bilder. Aber auch sie stammen von einem Fotografen, der die Bildrechte hält. Eine Abmahnung kann hier wegen der Verwendung des Bildes erfolgen, zusätzlich aber auch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde.
YouTube-Videos: Wer ein YouTube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte, kann der Facebook-Anwender ebenfalls belangt werden. Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden.
Eigene Musikvideos: Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden.
Eigene Fotos: Es herrscht immer noch das Recht am eigenen Bild vor. Wer demnach ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden.
Zitate aller Art: Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen.
Profilfoto: Immer wieder gilt es als chic, das eigene Facebook-Profilfoto auszutauschen – etwa gegen eine Comicfigur oder das Bild eines Promis. Die Verwendung geschützter Bilder kann hier umgehend eine Abmahnlawine auslösen. Dabei ist es völlig egal, wie groß das Bild eigentlich ist.
Diese Inhalte müssen nicht einmal selbst auf die eigene Facebook-Seite gestellt werden. Es reicht aus, sie zu teilen, um sie sich zu Eigen zu machen und aktiv weiter zu verbreiten.
Millionen Jugendliche begehen täglich auf Facebook massive Rechtsverletzungen. Noch sind Abmahnungen in diesem Bereich selten, aber es ist zu befürchten, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis hier eine wahre Lawine losgetreten wird. Um die Jugendlichen zu schützen, müssen dringend neue gesetzliche Regelungen gefunden werden. Das Bedürfnis der Teenager, sich auf diese, ihre Weise auf Facebook zu äußern, ist sehr hoch. Hier sollte schnell eine besondere Fair-use-Regel greifen, die Veröffentlichungen im Rahmen der eigenen Freunde vor Abmahnungen schützt.
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Und Links?
Wie sieht die ganze Sache eigentlich bei 'normalen' Links aus? Welche Rechtsprechung greift da?
Bleibt nur noch die Frage, wofür man dann Facebook überhaupt noch nutzen kann!?!
Fakten?
Etliches von dem hier beschriebenen ist hinlänglich bekannt. Womit ich mich allerdings schwer tue, ist der Punkt YouTube-Videos. Erstens stellt der Inhaber der Facebook-Seite keinerlei Inhalte zum Download bereit und zweitens ist doch Youtube für den Inhalt verantwortlich. Worauf also stützt sich diese Annahme? Wie soll derjenige, der den Link in FB bereitstellt wissen und prüfen können, ob der Inhalt auf Youtube legel steht oder nicht.
Abmahnanwälte
Das ist ein weiterer Grund, dass diesem Abmahnwahnsinn ein Ende bereitet werden muss. Es darf nicht sein, dass sich Anwälte und Urheber an fraglichen Geschäftsmodellen eine goldene Nase verdienen und Familien in den Ruin treiben.
Das Urheber- und Verwertungsrecht gehört schnellstens gründlich reformiert und an die Welt des Internet angepasst. Aus meiner Sicht gehören diese Rechte komplett abgeschafft!
Wann "Veröffentlichung"?
Wobei mir immer noch vollkommen unklar ist, wie es aussieht, wenn ich etwas poste, aber den Kreis der Empfänger auf ca. 7 - 10 Personen einschränke (besonders gut bei G+, da ich dort auch das Sharing unterbinden kann). Ist das schon "Veröffentlichung"? Oder eher das private Zeigen unter Freunden?
Einschränken
man sollte einfach alles was man in facebook macht nur für "freunde" freigeben. dann gibt's auch keine probleme. wer alles veröffentlich ist selber schuld.