Käufer von Gebrauchtsoftware muss Schadensersatz zahlen
Das Landgericht Frankfurt hat einen Käufer von Gebrauchtsoftware zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Kunde des Gebrauchtsoftwarehändlers usedSoft hatte nicht nachweisen können, im Besitz der entsprechenden Microsoft-Lizenzen zu sein.
Wie es in einer Mitteilung von Microsoft heißt, begründete das Gericht das Urteil damit, dass sich Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werks Gewissheit über das Einverständnis des Rechtsinhabers verschaffen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
“Die notarielle Bestätigung, die die hierzu erforderlichen Parameter nicht nennt, genügt nicht. Die Beklagten hätten den wirksamen Erwerb der ihnen vermeintlich durch die HHS Usedsoft GmbH übertragenen Lizenzen verifizieren müssen, zumal zum Zeitpunkt der unberechtigten Weiterveräußerung bereits Streit über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software bestand”, zitiert Microsoft das Landgericht Frankfurt.
Dem Gericht zufolge hätte der Käufer einen lückenlosen Lizenzerwerb von ihm bis rückreichend zum ersten Erwerber nachweisen müssen. “Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Kunden sich nicht auf bloß selbst erstellte Lizenzurkunden, notarielle Bestätigungen und Lieferscheine verlassen sollten, wenn sie gebrauchte Software erwerben wollen”, sagt Swantje Richters, Justiziarin bei Microsoft Deutschland.
Ein Usedsoft-Sprecher stellt den Wert des Frankfurter Urteils gegenüber unserer Schwesterpublikation ZDNet.de dagegen in Frage: “Microsoft versucht hier erneut, mit einem Einzelfall den ganzen Software-Gebrauchthandel zu kriminalisieren. Tatsache ist: Viele andere deutsche Gerichte haben das Usedsoft-Geschäftsmodell immer wieder bestätigt.”
Microsoft legt seine Ansichten zu gebrauchter Software unter gebrauchte-software.org ausführlich dar. Usedsoft schildert seine Sicht der Sach- und Rechtslage in einem Dossier zu gebrauchter Software auf seiner Website. Höchstrichterliche Klärung zu Aspekten des Handels mit gebrauchter Software wurde eigentlich im Februar erwartet. Der BGH hat den Streit zwischen Usedsoft und Oracle jedoch an den EUGH verwiesen. Dessen Stellungnahme und das darauf basierende Urteil des Bundesgerichtshofes stehen noch aus.