Derzeit gibt es das Europäische Patent, das vom Europäischen Patentamt in München vergeben wird. Anders, als es sein Name nahelegt, ist das Europäische Patent jedoch kein Patent, das in der gesamten EU Gültigkeit hat. Der Antragsteller muss in der Anmeldung die Staaten benennen, in denen das Patent gelten soll. Dieser Staat muss zudem der Europäischen Patentorganisation (EPO) angehören. Diese zwischenstaatliche Organisation – und nicht die EU – ist auch der Träger des Europäischen Patentamtes.
Unternehmen können zwar schon jetzt beim Europäischen Patentamt Schutz für mehrere EU-Staaten beantragen. In diesem Fall müssen sie sich jedoch mit den nationalen Validierungs- und Übersetzungspflichten jedes Landes befassen – das kostet Zeit und Geld. Die Patente unterliegen den unterschiedlichen nationalen Regelungen und Gerichtsbarkeiten und müssen in die entsprechenden Landessprachen übersetzt werden.
“Oft wird das Budget von Firmen durch den Schutz zu vieler oder falscher Länder erheblich belastet”, sagt Wolfgang Müller, Leiter der Steinbeis Transferzentrum Infothek. “Warum sollte ich beispielsweise in der Schweiz ein Patent über Meerwasserentsalzungsanlagen anmelden?” Nach Angaben der Steinbeis Transferzentrum Infothek kostet ein Patent, das lediglich in 13 EU-Staaten angemeldet ist, derzeit 20.000 Euro. Davon fallen etwa 14.000 Euro allein für Übersetzungen an. US-Firmen zahlen dagegen umgerechnet lediglich 1850 Euro für ein Patent, das in allen US-Bundesstaaten gilt.
Dr. Oliver Koppel vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat ausgerechnet, dass ein in 13 europäischen Ländern für zehn Jahre gültiges Patent knapp 30.000 Euro kostet (Oliver Koppel: ‘Patente – Unverzichtbarer Schutz des geistigen Eigentums in der globalisierten Wirtschaft’, IW-Analysen Nr. 48, Köln 2011). Allein rund 8000 Euro entfallen demnach auf Übersetzungen in die jeweiligen Landessprachen. Damit müssten Firmen für ein Patent in Europa etwa achtmal so viel bezahlen wie für ein vergleichbares Schutzrecht in den USA.
Jetzt stehen die Chancen jedoch gut, dass das jahrelange Ringen um ein EU-Patent zu einem Ergebnis kommt. Nach den bisherigen Plänen könnte das Europäische Patentamt das EU-Patent erteilen, die EU müsste dafür der Europäischen Patentorganisation beitreten.
Die EU-Kommission hat bereits zwei Vorschläge für Verordnungen zur Einführung des EU-Patents vorgelegt. Das EU-Patent soll demnach nur noch 680 Euro kosten. Es wird nach der Erteilung in 25 Mitgliedstaaten automatisch validiert – auf diese Weise fallen Verwaltungsvorgänge und Übersetzungskosten weg. Italien und Spanien sind derzeit nicht mit von der Partie – diese Staaten sind mit der geplanten Sprachenregelung nicht einverstanden.
Die Patentanträge können nach dem Vorschlag der EU-Kommission in einer beliebigen Sprache gestellt werden, müssen aber immer in eine der EU-Arbeitssprachen übersetzt werden – Englisch, Französisch und Deutsch. Nach der Erteilung sind die Patentansprüche noch in die beiden anderen Amtssprachen zu übersetzen, die Übersetzungskosten werden dem Patentinhaber jedoch erstattet. Bis ein maschinelles Übersetzungssystem zur Verfügung steht, sollen vorübergehend Sonderregelungen für zusätzliche Übersetzungen gelten.
Die EU-Kommission hat die beiden Verordnungsentwürfe dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat übermittelt. Der EU-Rat hat sich am 27. Juni bereits auf einen Kompromiss zu den Verordnungen geeinigt – das Europäische Parlament wird diesen Text in der ersten Sitzung nach der Sommerpause diskutieren.
Zwar gilt es noch Streitfragen zu lösen. So soll ein Patentgericht der EU geschaffen werden, dass die deutsche Regierung gern in München sehen würde. Umstritten ist, in welchen Sprachen vor diesem Gericht verhandelt wird. Zudem gilt die geplante maschinelle Übersetzung der Patente als fehleranfällig. Die Kommission hofft zudem, dass sich Spanien und Italien auf lange Sicht ebenfalls dazu entschließen, sich am EU-Patent zu beteiligen.
Benoît Battistelli, Präsident des Europäischen Patentamtes, gibt sich einem Blogeintrag jedoch zuversichtlich, dass die Probleme gelöst werden können. Der vorliegende Entwurf zum Europäischen Patentgericht sei ein ausbalancierter Kompromiss, der eine breite Unterstützung erhalten könnte. Früher seien viele Entwürfe gescheitert, weil sie zwar auf dem Papier perfekt aussahen, sich jedoch als unpraktisch erwiesen. Dieses Mal habe die Business Community jedoch die Gelegenheit gehabt, ihre Erwartungen an das EU-Patent darzulegen.
Zu den Unternehmen, die besonders vom EU-Patent profitieren könnten, gehören die Maschinenbauer. Gerade im Maschinenbau lassen sich nach Angaben des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) aus den Patentschriften, die 18 Monate nach der Anmeldung offengelegt werden und dann für jeden einsehbar sind, leicht Plagiate herstellen.
In Deutschland verlieren demnach jährlich circa 70.000 Menschen ihren Arbeitsplatz aufgrund des Schadens, der Patentklau entstanden ist. “Wir könnten an unserem Standort Iserlohn bis zu hundert neue Arbeitsplätze schaffen, wenn keine Plagiate unserer Armaturen auf dem Markt wären”, sagt Anke Siebold, Pressesprecherin des Armaturenherstellers Dornbracht.
Nach den Berechnungen von Oliver Koppel würden ein EU-Patent sowie eine einheitliche Patentrechtsprechung die europäische Wirtschaft dagegen wettbewerbsfähiger machen. Allein forschende Unternehmen könnten damit jährlich rund 400 Millionen Euro an Anwalts- und Übersetzerkosten sparen, so Koppel. Die EU-Kommission hofft nach Angaben des Europäischen Patentamtes, dass die ersten EU-Patente 2013 vergeben werden.
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