Zuckerbergs Anwälte präsentierten nun ein Papier, das belegen soll, dass Ceglia gelogen hat. Angeblich handelt es sich bei dem Dokument um den Original-Vertrag aus dem Jahr 2004, den Computerforensiker auf einem früheren Computer von Paul Ceglia entdeckt haben wollen.
Der springende Punkt: Der Name Facebook taucht in dem Vertrag nicht auf. In dem Papier gehe es lediglich darum, dass Ceglia Zuckerberg damit beauftragt habe, einen Straßenkartendienst zu erstellen. Ceglia selbst hat vor einiger Zeit ebenfalls Kopien des fraglichen Vertrags vorgelegt – die freilich seine eigenen Ansprüche unterstrichen. Nun werfen sich beide Parteien gegenseitig Fälschung vor.
Ceglia beansprucht in der aktuellen Klage die Hälfte von Facebook für sich. Als er mit seinen Forderungen im Sommer vergangenen Jahres erstmals an die Öffentlichkeit gegangen war, hatte das Wall Street Journal herausgefunden, dass Ceglia bereits anderweitig mit der Justiz zu tun hatte. Die Staatsanwaltschaft des Staates New York habe ihm vorgeworfen, Holzpellets im Wert von 200.000 Dollar an seine Kundschaft verkauft, sie dann aber nie geliefert zu haben.
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