Gebremste Gesetze gegen Handy-Strahlung

Die Nutzung von Handys wird immer noch mit gemischten Gefühlen betrachtet. Auch wenn wissenschaftliche Beweise für die Schädlichkeit noch fehlen, will die US-Politik jetzt mit neuen Gesetzen gegensteuern.

Trotz Schuldenkrise sind die USA uns technologisch noch immer ein bis zwei Jahre voraus. Als man bei uns sich ein Handy noch kaum leisten konnte, war es in den USA schon eine etablierte Kommunikationsform. Doch auch in den Staaten gibt es Menschen, die sich um die Auswirkungen der Strahlen auf die Gesundheit sorgen.

Stadtverwaltungen und Staaten haben jetzt einige Gesetze auf den Weg gebracht, die genau diese diffusen Ängste der Bürger angehen sollen, denn das Thema scheint noch lange nicht vom Tisch. Auffällig ist, dass in den USA Gesetzesinitiativen oder Kennzeichnungspflichten auf teilweise erbitterten Widerstand treffen.

2010 brachte der US-Bundesstaat Maine einen Gesetzesvorschlag, der für Handys, nach dem Vorbild von Zigarettenpackungen, eine Kennzeichnungspflicht forderte. So sollte davor gewarnt werden, dass Handys und Smartphones möglicherweise Hirntumore fördern.

Dem Beispiel von Main waren einige Anhörungen im Kongress vorausgegangen. Allerdings verstrichen diese wirkungslos. Dafür wurde das Thema durch den Vorstoß aus Maine auch in andere Städte und Staaten hineingetragen.

Vor etwa einem Jahr forderte die Stadtverwaltung von San Francisco, dass die Hersteller auf den Handys die Specific Absorption Rate (SAR) angeben. Damit ist der Strahlenwert gemeint, der vom Körper beim Telefonieren aufgenommen wird. Der heftige Widerstand aus der Mobilfunkindustrie aber brachte diese Initiative zu Fall. Nun will San Francisco erneut einen Vorstoß in diese Richtung wagen. In anderen Städten wird das Thema nun vermehrt diskutiert.

Kalifornien:

Der demokratische, kalifornische Staatssenator Mark Leno, ebenfalls aus San Francisco, brachte den Vorschlag SB 932 im Februar dieses Jahres auf den Weg. Darin wird gefordert, dass beim Verkauf eines Handys auf der Packung folgender Text vermerkt wird: “Dieses Gerät sendet Radio-Frequenz-Energie. Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung für weitere Informationen über sicheren Gebrauch.” Die Passage “Richten sie es nicht direkt gegen den Körper, wenn es mit einem Netzwerk verbunden ist, oder sie werden einer Strahlendosis ausgesetzt, die das von der Federal Communications Commission gesetzte Sicherheitslimit überschreitet”, wurde bereits kurz nach der ersten Vorstellung des Entwurfes gestrichen.

Das Komitee des kalifornischen Senats stimmte mit 4-2-Stimmen für den Entwurf. Allerdings hätte das Gesetz noch den gesamten Senat passieren müssen. Nun hat aber Leno Anfang Juni den Vorschlag eigenhändig auf Eis gelegt. Bereits im Vorjahr war er mit einem Vorschlag gescheitert, auf Verpackungen im Einzelhandel eine Warnung auch den SAR-Wert für jedes Modell verpflichtend zu machen.

Maine:

Mit dem Children’s Wireless Protection Act (LD1014) war ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung vorgesehen: “Warnung: Es existieren derzeit keine Gesundheitssicherheitsstandards für nichtthermische Effekte der Handy-Strahlung, die aber als Gesundheitsrisiko identifiziert wurde und als Ursache für Krankheiten wie Hirntumor gilt.”

Des Weiteren waren Warnungen wie die folgenden vorgesehen:

Warnung vor Hirntumoren, Fruchtbarkeitsproblemen und anderen genetischen Schäden.

Kontakt mit Kopf und Körper vermeiden.

Nähe des Handys zu reproduktiven Organen vermeiden.

Gebrauch durch Kinder beschränken.

Schwangere sollten den Gebrauch meiden.

Die Demokratin Andrea Boland aus Stanford brachte diesen Entwurf auf den Weg und Ende März wurde sie an ein Staatskomitee weitergeleitet, seit dem ist es still um LD1014 geworden.

New Mexico:

Mit dem Vorschlag HM 32 wollte der Demokrat Brian Egolf sicherstellen, dass die Regierung verfügbare Literatur und Berichte über die Effekte der Handy-Strahlung auf die Gesundheit prüft. Außerdem forderte der Vorschlag einen Bericht des Department of Health and the Department of the Environment für den November, in dem gezeigt werden sollte, wie sich sämtliche gefährlichen Effekte, die von Handy-Strahlung für die menschliche Gesundheit ausgehen, minimieren lassen. Im März stimmte bereits das Repräsentantenhaus für den Vorschlag.

Oregon:

Der demokratische Senator Chip Shields wollte mit SB 679 Händler verpflichten, ebenfalls vor den Folgen von Handy-Strahlung mit einer Packungsaufschrift zu warnen. In dem Text klang aber auch die kontroverse Diskussion über die Schädlichkeit der Strahlungen an. Auch hier wurde davor gewarnt, das Gerät direkt an Kopf oder Körper zu halten. Nach einer Anhörung im April liegt der Vorschlag jetzt auf Halde.

Pennsylvania:

Auch in diesem Bundesstaat sollte mit dem Vorschlag HB 1408 ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das eine Warnung vorsieht: “Dieses Gerät sendet elektromagnetische Strahlen aus, die möglicherweise Hirntumor verursachen. Nutzer, besonders Kinder und Schwangere, sollten dieses Gerät von Kopf und Körper fern halten. Die Demokratin Vanessa Brown aus Philadelphia hat elf weitere Unterstützter für diesen Vorschlag. Im April wurde der Entwurf an das zuständige Komitee weitergeleitet.

Neben US-Staaten versuchen auch einige Städte ähnliche Kennzeichnungen im Gesetz festschreiben zu lassen. Obwohl es hier – mit der Ausnahme von San Francisco – bislang kaum formale Anträge gibt. Beispiele sind in Kalifornien die Städte Aracata, Berkley und Burlingame. In Philadelphia ist zumindest eine Resolution auf dem Weg, die Anhörungen zum Thema erlaubt und auch Aufklärungskampangen vorsieht.

In San Francisco passierte das “Recht zu wissen” zunächst die zuständigen Gremien. Damit hätten Händler die Wahre mit dem SAR kennzeichnen müssen. Zudem hätten Händler Infobroschüren auf Nachfrage der Kunden aushändigen müssen.

Die CTIA, die Mobilfunkindustrie-Lobby-Organisation, hatte aber umgehend gegen das Gesetzt geklagt und auch gleichzeitig die jährlich abgehaltene Jahrestagung der Organisation von San Francisco nach San Diego verlegt. Nachdem die Einführung des Gesetzes mehrere Male verschoben wurde, hat die Stadtverwaltung im Mai endgültig das Gesetz ausgesetzt. In einer Neuauflage ist der SAR-Wert nicht mehr kennzeichnungspflichtig. In dem neuen Entwurf müssen Händler beim Verkauf auf Kundenwunsch lediglich entsprechende Informationen weitergeben.