Die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann hat das am 9. August vom Düsseldorfer Landgericht verhängte Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Sie sprach von einem “übereinstimmenden Gesamteindruck” zwischen dem Apple iPad und dem Samsung Galaxy Tab, wie die Tagesschau berichtet.
Dabei folgte die Richterin der Argumentation der Apple-Anwälte, wonach das Tablet des südkoreanischen Elektronikkonzerns das Geschmacksmuster (Design und äußerliche Gestaltung) des iPad-Herstellers verletze. Apple beruft sich dabei auf das ihm zugesprochene Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-0001. Samsung darf somit das Gerät in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Hauptverhandlung soll am 9. September stattfinden.
In Australien hatte sich Samsung zudem kürzlich mit Apple darauf geeinigt, das Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht auf den Markt zu bringen. Nach Unternehmensangaben gilt dies aber nur für eine Version, die nicht für den Verkauf in Australien bestimmt war. Stattdessen soll dort bald eine andere Version des Galaxy Tab 10.1 in den Handel kommen. Unklar ist, worin sich die beiden Versionen unterscheiden.
Angriffe auf APIs und Webanwendungen sind zwischen Januar 2023 und Juni 2024 von knapp 14…
Mit täglich über 45.000 eingehenden E-Mails ist die IT-Abteilung des Klinikums durch Anhänge und raffinierte…
Bau- und Fertigungsspezialist investiert in die S/4HANA-Migration und geht mit RISE WITH SAP in die…
Trends 2025: Rasante Entwicklungen bei Automatisierung, KI und in vielen anderen Bereichen lassen Unternehmen nicht…
DHL Supply Chain nutzt generative KI-Anwendungen für Datenbereinigung und präzisere Beantwortung von Angebotsanforderungen (RFQ).
Marke mtu will globale Serviceabläufe optimieren und strategische Ziele hinsichtlich Effizienz, Nachhaltigkeit und Wachstum unterstützen.
View Comments
Apple vs Samsung
Jeder klaut doch bei jedem.
Das ist nicht neu und war schon immer so.
Man nehme nur die Automobilindustrie, wenn dort solch affiges
Verhalten und Klagehanselei herrschen würden, müßte die Hälfte
der Fahrzeugflotte Europas stillgelegt sein.
Na ja, wer weiß, vielleicht hat die Richterin selbst auch ein Apple-
Gerät, und will sich den eigenen Exklsivstatus durch einen Billig-
anbieter nicht kaputtmachen lassen?
Ist ja nur eine Frage!