ITK-Branche gründet Selbstregulierung e.V.
ITK-Unternehmen haben den Verein ‘Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V.’ gegründet – eine Organisation zur Umsetzung von Selbstverpflichtungen der ITK-Branche. Zunächst soll der Verein den Datenschutzkodex für Geodatendienste umsetzen.
Die Gründer sind: Bitkom, Deutsche Post, Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia und Panolife. Im ersten Schritt wird der Verein eine zentrale Informations- und Widerspruchswebseite für Geodatendienste sowie eine telefonische Beratungsstelle betreiben. Auch die im Kodex vorgesehenen Beschwerde- und Sanktionsmöglichkeiten sollen durch den Verein umgesetzt werden. “Die Internet-Branche ist sich ihrer Verantwortung für den Datenschutz bewusst”, sagte Bitkom-Präsident Prof. Kempf.
Zum Vorstandsvorsitzenden des Vereins wurde der Senior Vice President der Deutschen Post, Harald Lemke, gewählt. “Mit Selbstverpflichtungen lassen sich Herausforderungen der Online-Welt schnell und pragmatisch angehen”, sagte Lemke. “Es liegt schließlich im ureigenen Interesse der Informationswirtschaft, dass die Menschen Vertrauen in das Internet und seine Dienste haben.” Gesetzliche Einzelfallregulierungen sollten mit Blick auf die globale und dynamische Entwicklung des Internet die Ausnahme bleiben.
“Die technischen Vorbereitungen zur Umsetzung des Geodaten-Kodex sind bereits angelaufen”, so Lemke. Unter anderem werde es ein zentrales Internetportal der Anbieter geben. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Wer seine Hausfassade nicht bei Geodatendiensten abgebildet sehen möchte, könne die Aufnahmen nach Veröffentlich selbst unkenntlich machen. Dies sei mit wenigen Klicks oder per Briefformular bei den Anbietern möglich. Es werde eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen beantworte und Hilfe anbiete.
Der Verein steht nach diesen Angaben für weitere Selbstverpflichtungen offen und bietet eine Plattform zur organisatorischen Betreuung und Durchführung solcher Kodizes.