Der Test am Flughafen Hamburg wurde am 27. September 2010 begonnen und einmal verlängert. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben rund 809.000 Passagiere diese Kontrollmethode freiwillig genutzt. Die Auswertung der Daten habe ergeben, dass Körperscanner grundsätzlich geeignet seien, die Luftsicherheitskontrollen zu verbessern, hieß es. Sie seien eine gute Kontrollmethode, um die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs künftig zu steigern.
Jedoch zeigte sich auch, dass die Technologie noch nicht soweit ausgereift sei, dass die zur Verfügung stehenden Geräte für die Praxis geeignet seien. Unnötige Alarme seien in der Regel auf Eigenschaften der Kleidung (wie z.B. Faltenwurf) zurückzuführen. Insgesamt habe es zu viele Fälle von Nachkontrollen gegeben. Daher sei die jetzige Generation der Körperscanner – trotz der hohen Detektionsleistung – nicht für den Praxisbetrieb geeignet.
“Die Bundespolizei wird die Entwicklung auf diesem Gebiet weiter begleiten, so dass wir hoffentlich bald Geräte zur Verfügung haben, die unseren Sicherheitsansprüchen genügen und dem Passagieraufkommen Rechnung tragen”, sagte Friedrich. Körperscanner sind derzeit an europäischen Flughäfen nur im Testverfahren zugelassen. Eine EU-Verordnung, die die Zulassung von Körperscannern als reguläres Kontrollmittel regelt, wird von der EU-Kommission erarbeitet.
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Der Grund: Geräte, die mit veralteter Software arbeiten, sind anfällig für Cyberangriffe und Datenlecks.