Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters hat die US-Richterin Phyllis Hamilton die Entscheidung vom November 2010 wieder kassiert. Die von Oracle geforderte Summe sei “extrem überzogen”, hieß es zur Begründung. Oracle solle eine Strafzahlung von nur 272 Millionen Dollar akzeptieren. Falls Oracle diesem Betrag nicht beipflichte, solle SAP einen neuen Prozess erhalten. Ein SAP-Sprecher begrüßte Hamiltons Entscheidung. Anbei eine Kopie der neuen Entscheidung:
Oracle hatte im März 2007 Klage gegen SAP und TomorrowNow eingereicht. Oracle beschuldigte SAP und TomorrowNow, Software illegal kopiert und gespeichert zu haben. Im Juni 2007 weitete Oracle die Klage aus und warf SAP zusätzlich Vertragsbruch sowie Copyright-Verletzungen vor.
Nachdem SAP im August 2010 öffentlich die Verantwortung für die von TomorrowNow begangenen Urheberrechtsverletzungen übernommen hatte, ging es im Prozess nur noch um die Höhe der Entschädigung. Nach Ansicht von SAP steht Oracle eine Entschädigung auf Basis tatsächlich entstandener Kosten zu, die die Anwälte des Walldorfer Unternehmens im Verlauf des Verfahrens mit 28 Millionen Dollar bezifferten.
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Schadensersatz für eine hypothetische Lizenz, die es nicht gibt
Interessante Entscheidung, die sich mit der Frage beschäftigt, wie man den Schadensersatz für eine Lizenz berechnet, für die es weltweit keinen Benchmark gibt. Das Gericht hat die Festsetzung des Schadensersatzes der ersten Entscheidung insbesondere deshalb verworfen, weil es keine Vergleichslizenz gäbe, an deren Wert man die Höhe der von Oracle geforderten Lizenzgebühr hätte messen können. Oracle hätte unstreitig nie einem Wettbewerber eine Lizenz für seine Software und sein Support-Material erteilt, damit der Wettbewerber Fixes, Patches oder Updates für seine Kunden erstellen kann. Insoweit gäbe es auch keine Benchmark-Lizenz, die belegt, dass der geforderte Schadensersatz auch tatsächlich erzielbar sei. Oracle könne somit nicht hinreichend konkret beweisen, dass der zugesprochene Schadensersatzanspruch auch tatsächlich entstanden ist. Die Behauptungen von Oracle, man hätte eine solche Lizenzgebühr erzielen können, seien zu spekulativ und das Gericht hat in der Entscheidung deshalb auf eine andere Schadensberechnung umgeschwenkt. Maßgeblich sei jener Schaden, der Oracle durch den Verlust potenzieller Kunden entstanden ist. Dieser sei von den Oracle Sachverständigen zwischen 408,7 Mio. USD und 272 Mio. USD beziffert worden. Laut dem SAP Sachverständigen betrage er 28 Mio. USD. Am Ende hat das Gericht 272 Mio. USD als Obergrenze für den Schadensersatzanspruch von Oracle festgesetzt. Bleibt abzuwarten, ob Oracle das akezptiert. Das Verfahren zeigt jedoch, wie schwierig die genaue Berechnung eines Schadensersatzanspruchs für Lizenzverletzungen ist, für die es kein vergleichbaren Lizenzvereinbarungen gibt.
Jürgen Beckers
Rechtsanwälte BDH
http://www.rechtsanwaelte-bdh.de