Cloud Computing gilt allgemein als eine der wichtigsten strategischen Weichenstellungen in der Informationstechnologie. Das liegt unter anderen auch daran, dass eine ganze Menge Energie und Personal gespart werden kann, wenn Unternehmens-IT in die Rechnerwolke ausgelagert wird.
Angesichts stetig steigender Energiepreise und Bedenken um die Endlichkeit weltweit verfügbarer Energie, denken Entscheider verstärkt über Nachhaltigkeit in der IT nach. Umweltrechtliche Initiativen wie das Carbon Disclosure Project, das sich eine weltweite Transparenz in Bezug auf den CO2 Ausstoß von Organisationen zum Ziel gesetzt hat, tun ihr Übriges.
Nachhaltigkeit ist längst kein Selbstzweck mehr. Das haben auch die Serviceprovider erkannt und schreiben sich Begriffe wie “Green Computing” in immer größeren Buchstaben auf die Fahne. Soweit die Werteversprechen. Wie aber kann ein auslagerndes Unternehmen überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich energieeffizient arbeitet? Lässt sich ein Anbieter überhaupt entsprechend vertraglich verpflichten und welche Aspekte sind bei der Auswahl des richtigen Anbieters zu beachten?
Bei der Beantwortung dieser Fragen ist es wichtig, die ökologischen Vorteile von Cloud Computing näher zu beleuchten.
Höhere Serverauslastung durch Multi-Tenancy
In der Vergangenheit hat der Energieverbrauch durch Datenzentren insgesamt drastisch zugenommen, die Auslagerung der IT in die Cloud kann langfristig den Energieverbrauch verringern.
Die Erklärung: Energieverbrauch und Größe des Rechenzentrums verhalten sich entgegengesetzt. Das bedeutet, je größer das Rechenzentrum, desto verhältnismäßig weniger Energie verbraucht es. Aufgrund der besseren Serverauslastung können die gleichen Aufgaben mit vergleichsweise weniger Kapazitäten erfüllt werden.
Ein Grund hierfür ist das Konzept des so genannten ‘Multi-Tenancy’, das beispielsweise mit der Situation in einem Mehrfamilienhaus zu vergleichen ist. Es leuchtet ein, dass die Bewohner eines Mehrparteienhauses insgesamt weniger Energie verbrauchen und damit weniger Kosten produzieren, als die gleiche Anzahl an Einzelhaushalten. Das gleiche gilt für die IT-Infrastruktur einer Cloud. Je mehr Nutzer eine Infrastruktur teilen, desto weniger Energie und Ressourcen werden benötigt. Das lässt den Schluss zu, dass größere Anbieter daher energieeffizientere Cloudservices zur Verfügung stellen können.
Das sollten Entscheider bereits bei der Auswahl des richtigen Dienstleisters im Hinterkopf haben und in der Verhandlungsphase entsprechende vertragliche Zusicherungen einfordern. Arbeitet der Anbieter mit einem Unterauftragnehmer, sollten diese Regelungen ebenfalls im Hinblick auf den Unterauftragnehmer sichergestellt werden. Er muss gewisse Schwellenwerte hinsichtlich der betriebenen Kapazitäten erfüllen, um eine “Zerfaserung” des Ressourcenvorteils zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn der Anbieter beabsichtigt, mehrere Unterauftragnehmer einzusetzen.
Kapazitäten dynamisch anpassen
Interne IT-Abteilungen neigen oft dazu, eine größere IT-Infrastruktur zu unterhalten als das Unternehmen tatsächlich benötigt. Das liegt häufig daran, dass sie Angst vor einem Leistungsausfall haben, Budgets nicht richtig verwalten oder Schwierigkeiten haben, konkrete Leistungsanforderungen zu bestimmen. Demgegenüber liegt es naturgemäß im Interesse von Cloud-Betreibern, Kapazitäten einzusparen. Erfahrene Anbieter verfügen in diesem Bereich bereits über jahrelang erworbenes Know-how, um das Maß der erforderlichen Infrastruktur genau zu bestimmen und individuell an den Bedarf ihrer Kunden anzupassen.
Ein Punkt, der bei der Definition der vertraglichen Leistungspflichten keinesfalls fehlen darf, sollte daher die stetige Kontrolle des individuellen Bedarfs des Auftraggebers und die entsprechende dynamische Anpassung der aufgewendeten Kapazitäten gehören. Idealerweise beinhalten diese auch ein Konzept zur Bedarfsvorhersage. Erfahrene Anbieter setzen dafür “Best-of-Breed” Tools ein, wobei das beauftragende Unternehmen in diesem Zusammenhang natürlich Mitwirkungspflichten hat.
Effizientes Rechenzentrum
Das bedarfsgenaue Anpassen führt zu einer optimalen Serverauslastung. Womit eine Verschwendung von Ressourcen sowie ein Energieverlust durch unnötige Hardwarekühlung vermieden werden kann.
Die genaue Energieeffizienz eines Rechenzentrums lässt sich auf vielfältige Weise bestimmen. Die derzeit in der IT-Branche wohl herrschende Methode setzt die insgesamt im Rechenzentrum verbrauchte Energie ins Verhältnis zu dem Energiebedarf der Rechner an sich. Das Ergebnis ist der so genannte PUE-Wert (PUE steht für “Power Usage Efficiency”). Ein PUE-Wert von 1,5 bedeutet beispielsweise, dass das Rechenzentrum für 1 KWh durch Hardware verbrauchte Energie 1,5 KWh Strom “aus dem Netzt zieht” und 0,5 KWh durch den reinen Hardwarebetrieb verbraucht werden. Je niedriger der PUE-Wert, desto effizienter arbeitet das Rechenzentrum.
Für moderne Cloud-Anbieter heißt das, sie müssen einen PUE-Wert von 1,1 bis 1,3 gewährleisten. Vertraglich lässt sich der PUE-Wert am besten im Service Level Agreement, das die einzelnen Parameter der geschuldeten Leistungen genau definiert, berücksichtigen und abbilden. Zudem kann durch Benchmarking-Vereinbarungen sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz des Cloud-Anbieters regelmäßig überprüft wird und auch nach einer längeren Vertragslaufzeit dem jeweils aktuellen Stand der Technik entspricht.
Natürlich sollten Unternehmen darüber hinaus darauf achten, dass der Cloud-Betreiber die jeweils geltenden Industriestandards und Bestimmungen, wozu auch umweltrechtliche Richtlinien wie zum Beispiel WEEE und RoHS zählen, einhält und vertraglich gewährleistet.
Industrievereinigungen und Umweltorganisationen arbeiten ständig an der Weiterentwicklung von Standards und Methoden zur Messung ökologischer Effizienz, die auch vor Cloud Computing keinen Halt macht. Wer bereits Dienste eines Cloudanbieters in Anspruch nimmt, sollte die Verträge auf die Erfüllung der genannten “grünen Standards” überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Und wer erst in nächster Zeit auf die Cloud setzen wird, sollte dringend den Aspekt der Energieeffizienz berücksichtigen. Damit werden bereits die richtigen Weichen für die spätere Einbeziehung in den Vertrag gestellt.
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