Categories: Management

140 Musiktitel haben Streitwert von 300.000 Euro

Insgesamt waren sechs Rechteinhaber gegen den P2P-Nutzer juristisch vorgegangen – zunächst mit einer Abmahnung. Der Nutzer habe in urheberrechtswidriger Weise über 5000 Musikwerke zum Upload in einer P2P-Musiktauschbörse bereitgestellt, so der Vorwurf. In der Klage selbst machten die Kläger dann von den insgesamt 5000 Titeln lediglich 140 Musikwerke geltend. Den Streitwert setzten sie insgesamt auf 300.000 Euro fest.

Die Richter akzeptierten den Streitwert von 300.000 Euro und erklärten diesen für angemessen. Der Beklagte habe eine Vielzahl von Musikstücken ohne die Einwilligung der Rechteinhaber zum Download angeboten. Dies stelle eine massive Urheberrechtsverletzung dar. Die Höhe des Streitwerts spiegle das wirtschaftliche Interesse und den Wert der verletzten Rechte wieder.

Unabhängig davon sei, dass die Kläger nur 140 Titel in der Klage geltend machten. Das wirtschaftliche und rechtliche Interesse an der Durchsetzung sei nicht von der Anzahl der ins Netz gestellten Lieder abhängig. Beurteilt würden dagegen die Umstände des Einzelfalls.

Interessant sind in diesem Fall auch ähnliche Urteile aus der jüngeren Vergangenheit. So hat das Landgericht Düsseldorf (Beschl. v. 25.02.2011 – Az.: 12 O 73/11) im Februar dieses Jahres für das Anbieten von fünf aktuellen “Unheilig”-Musikstücken in einer P2P-Tauchbörse einen Streitwert von 50.000 Euro angenommen. Das Landgericht Köln (Urt. v. 13.05.2009 – Az.: 28 O 889/08) hatte vor rund zwei Jahren bei 1000 Musikdateien einen Streitwert von 400.000 Euro festgesetzt.

Silicon-Redaktion

View Comments

  • Streitwert
    Welcome auf dem Weg der Repressionsjustiz und aberwitziger Streitwerte geldgieringer Rechtsanwälte.
    Schon heute benötigt man einen Anwalt zur Prüfung der Bedingungen einfachster Bürosoftware; der Nutzer ist den geldgierigen Haien unter den Softwareherstellern schutzlos ausgeliefert.
    Auch als nicht-Downloader von Musik: es kotzt einen die Rechsprechung in diesem kranken Staat als williges Erfüllungswerkzeug der Besatzungsmacht USA ganz einfach an.

Recent Posts

KI auf dem Prüfstand

LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…

2 Stunden ago

Rechenzentren: Deutschland verliert Anschluss

Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…

6 Stunden ago

KI steigert Nachfrage nach hybriden Workplace-Umgebungen

Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…

7 Stunden ago

Hagebau erreicht E-Mail-Sicherheit mit der NoSpamProxy Cloud

Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…

1 Tag ago

Rechenzentrumsnetzwerke als Schlüssel für Desaster Recovery

Huawei Connect Paris: Innovationen rund um Data Center, Storage und IT-Sicherheit.

1 Tag ago

Cybersecurity mit KI: Strategischer Vorteil oder Sicherheitsrisiko?

Mit KI optimieren Hacker ihre Angriffsversuche. Ist CIAM eine Lösung, mit der sich Unternehmen vor…

1 Tag ago