Bild: CCC

Am 10. Oktober hatte die Zeit gemeldet, das vom CCC analysierte Programm sei vom bayerischen LKA verwendet worden. Der Einsatz sei auch Gegenstand eines Verfahrens beim Landgerichts Landshut gewesen. Das Gericht habe es den Behörden erlaubt – silicon.de berichtete – den HTTPS-Datenverkehr sowie Skype-Datenverkehr abzuhören.

Nach einem Bericht der FAZ leistete der Zoll dem LKA Amtshilfe – und spielte die Spionagesoftware am Flughafen München bei einer Sicherheitskontrolle auf den Computer des Betroffenen auf. So stellt auch der Landshuter Rechtsanwalt Patrick Schladt, Anwalt des Betroffenen, die Vorgänge gegenüber ijure.org dar.

Das Landgericht Landshut hatte jedoch auch entschieden, dass keine minütlichen Screenshots von Skype-Gesprächen und von Browser-Inhalten angefertigt und gespeichert werden dürfen. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig, weil es die vom Grundgesetz besonders geschützte Intim- und Privatsphäre verletze. Genau diese Funktion ist laut CCC jedoch in die Spionagesoftware eingebaut.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat eingeräumt, dass das LKA die Software verwendet hat. “Soweit es Bayern angeht, ist klar, dass das LKA ausschließlich rechtlich zulässige, von Ermittlungsrichtern angeordnete Maßnahmen durchgeführt hat”, sagte er nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters. Im Zuge der Ermittlungen habe man Screenshots gemacht, “aber darüber ist in den letzten Monaten im Landtag wiederholt berichtet worden. Das ist nichts Neues und kein Geheimnis.”

Die bayerische Polizei und die Justiz täten nur das, wozu sie ausdrücklich durch Gesetze ermächtigt seien, sagte Herrmann. “Verstöße kann ich keine erkennen.” Wie Bayerns Innenministerium mitteilte, soll Dr. Thomas Petri, Landesbeauftragter für den Datenschutz, die Vorgänge prüfen.

Derweil gab das niedersächsische LKA an, man habe die umstrittene Software eingesetzt. “Aber nur, soweit es die gesetzlichen Vorgaben erlauben”, sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gegenüber dem NDR. Laut Heise.de wurde die Software auch in Brandenburg und Baden-Württemberg verwendet – Berlin, Thüringen, Sachsen sowie das Saarland seien dagegen “trojanerfreie Zonen”. Ein Sprecher des hessischen LKA erklärte nach Angaben der FAZ, man habe die vom CCC analysierte Variante nicht eingesetzt.

Silicon-Redaktion

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  • Ich kann es kaum glauben ....
    .... das Hessen da nicht mitgemischt haben soll.
    Na ja und die Aussagen Hessen habe DIESE variante nicht eingesetzt, lässt ja genügend Freiraum zur Spekulatiion.

    Eine Sauerei ist es aber so oder so.

  • Die Ohnemichel ...
    ... beim Bund haben sich zu dem Vorfall ja wohl noch nicht geäußert. Bevor sich da wieder jemand als Saubermann ausgibt: Der Zoll ist eine Bundesbehörde, der Bund hat also auch Dreck am Stecken.

  • wie üblich...
    Erst hat niemand...
    Dann doch...
    Aber nur wie gesetzlich erlaubt...
    Ach was!!!

  • Gleiches Recht?
    wenn der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gilt und ein Normalbürger bestraft werden kann, weil er Software besitzt/beschafft/vertreibt, die vorwiegend zu gesetzwidrigen Zwecken dient, sollte doch auch ein Landesinnenminister bestraft werden, der Software beschafft, deren Funktionalität nur zum kleineren Teil gesetzlich gedeckt ist. Laut Aussage des Herstellers habe man sich mit dem Produkt genau an die Wünsche der Auftraggeber gehalten ...

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