iPhone-Verbot: Samsung scheitert in den Niederlanden

So erwartet Patentexperte Florian Müller nun aufgrund des Urteils aus Den Haag, dass es für Samsung nun schwer werden wird, in anderen EU-Staaten ein Verkaufsverbot gegen das iPhone 4S zu erwirken. Der Nachrichtenagentur Reuters sagte er: “Apple wird Übersetzungen des niederländischen Urteils in Italienisch und Französisch mitnehmen. Damit wird es unwahrscheinlich, dass Samsung auf Basis seiner 3G-Patente in der EU eine Verfügung erhält.”

In Frankreich und Italien hatte Samsung unmittelbar nach der Vorstellung des iPhone 4S geklagt. Ziel ist ein Verkaufsverbot in beiden Ländern, die die Koreaner als Schlüsselmärkte in Europa bezeichnen. Apple soll unerlaubt Technologien aus zwei 3G-Mobilfunkpatenten einsetzen. Apples Verstöße bezeichnete ein Sprecher des Unternehmens zu dem Zeitpunkt als “massiv”.

Die Entscheidung des Gerichts in Den Haag bedeutet eine weitere Niederlage für Samsung im Patentstreit mit Apple. Begonnen hatte die Auseinandersetzung im April mit einer von Apple bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage. Die Smartphones und Tablets der Koreaner sollen Kopien von iPhone und iPad sein. Inzwischen beschäftigt der Konflikt auch Gerichte in Australien, Deutschland, Japan und Südkorea sowie die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission.

Silicon-Redaktion

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  • Warum ??
    Wäre interessant zu erfahren, wie das Gericht die Entscheidung begründet?

  • "Recht"sprechung
    Wer die sog. Rechtsprechung in Europa beobachtet, wird das folgende feststellen:

    Holland als EU Mitglied = Provinzsphäre der USA - also wird abgewiesen.

    Ausländer aus nicht-EU Staaten gegen EU-Mitglieder: keine Chance in EU Staaten. Abgewiesen

    EU-Mitglieder oder USA in Deutschland gegen Ausländer: stattgegeben

    EU-Mitglieder in Deutschland gegen Deutsche: grundsätzlich abgewiesen

    Es wird in Europa kein Recht gesprochen, auch wenn der "zufällig" Obsiegende das immer behaupten möchte. Man hat den Eindruck politisch orientierter "Recht"sprechung.

    Man möge nur ein Beispiel aus dem Bereich der Software nehmen:
    Ein in den USA ansässiger Hersteller von Software schreibt in seine Bedingungen in den USA vertriebener Software, diese dürfe nur in den USA verwendet werden.
    Diese identische Software wird in Europa jedoch zum doppelten Preis verkauft.
    Kauft sich jemand diese Software in den USA und verwendet sie in Europa, dann gibt es Unterwürfigkeitsurteile, obwohl der Tatbestand des Wuchers eigentlich naheliegt. Zur Bereicherung des Wucherers, der Rechtsanwälte vollzeitig damit beschäftigt und die sich auch daran bereichern. Offensichtlich ein gutes Geschäft Hand in Hand mit einer Unterwerfungsjustiz.

    Wen verwundert es noch, daß Gruppierungen wie die Piratenpartei solchen Zulauf haben? Spätestens nicht mehr den, der von solchen Spielchen betroffen war. Und das sind offensichtlich nicht wenige!

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