Konkret nutzen 49 Prozent der Firmen laut Bitkom-Umfrage Internet-Suchmaschinen, um Informationen über Bewerber zu gewinnen. Ein Fünftel (21 Prozent) recherchiert in sozialen Online-Netzwerken, die einen beruflichen Schwerpunkt haben, zum Beispiel Xing oder LinkedIn. 19 Prozent aller Unternehmen suchen auch in sozialen Online-Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ, die eher für die Kontaktpflege im privaten Umfeld genutzt werden.
“Jeder Bewerber sollte wissen, was über ihn im Internet steht und darauf achten, was er selbst oder andere über ihn im Web verbreiten”, so Bitkom-Präsident Professor Dieter Kempf.
Rechtlich sei es derzeit zulässig, im Internet nach Bewerbern zu suchen. Ein Gesetz der Bundesregierung zum Mitarbeiterdatenschutz, das auch diesen Punkt regeln sollte, befinde sich bereits seit längerer Zeit in parlamentarischen Beratungen. Laut Entwurf soll die Recherche über Bewerber künftig nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit eindeutig beruflichem Charakter erlaubt sein. Die Online-Suche nach Informationen mit eher privatem Charakter hätte dann zu unterbleiben.
“Wie die Internet-Recherchen der Personalabteilungen in der Praxis überprüft werden sollen, ist aber unklar”, sagte Kempf. Das neue Datenschutzgesetz für Beschäftigte muss noch den Bundestag passieren und könnte im kommenden Jahr in Kraft treten.
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