Verbraucherschützer kritisieren Kinderportale
Anbieter von Kinderspielportalen missachten häufig das gesetzlich vorgeschriebene Schutzbedürfnis von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von 50 Kinderspielseiten, die das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt durchführte. In 17 Fällen geht das Projekt gegen Unternehmen vor und hat Unterlassungsverfahren eingeleitet.
Umfassende und kostenlose Internetangebote für Kinder würden zunehmend über Werbung finanziert, so die Verbraucherschützer. Problematisch werde die Einbindung von Werbung auf Kinderseiten aber dann, wenn Kinder nicht erkennen könnten, dass es sich um Werbung handelt: Mal komme die Werbung in spielerischer Aufmachung daher, mal lasse sich Werbung nicht einfach wegklicken, in anderen Fällen verlinke Werbung auf Gewalt- und Kriegsspiele.
Besonders negativ sei die Datenerhebung bei Kindern aufgefallen, die an Online-Gewinnspielen teilnehmen. Eine über die E-Mail-Adresse hinausgehende Datenabfrage bei Kindern laufe dem im Datenschutzrecht verankerten Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zuwider. Daran hielten sich jedoch die wenigsten Anbieter. Andererseits fehlten hier auch die wissenschaftlichen Grundlagen: So sei umstritten, ab welchem Alter und in welchem Umfang Kinder in der Lage seien zu beurteilen, was es bedeutet, in die Erhebung und Verwendung ihrer Daten einzuwilligen.
Kinder seien nach den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften besonders schützenswert, hieß es. “Die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern wird von vielen Anbietern aber nicht ausreichend beachtet”, so Projektleiterin Carola Elbrecht. “Gerade Werbung auf Kinderspielseiten muss mit Augenmaß erfolgen.” In Zusammenarbeit mit Medienpädagogen müsse besser erforscht werden, welche Kompetenz Kinder im Umgang mit Werbung haben. Das Projekt hat einen Forderungskatalog formuliert, der an die Betreiber von Kinderspielseiten, die Werbewirtschaft, die Politik und die Wissenschaft gerichtet ist.