In den bisherigen Versionen war die Anwendung in der Bundesverwaltung lediglich empfohlen und die Verbindlichkeit wurde durch die Bundesministerien individuell geregelt. Mit der Version 5 gilt SAGA für alle Software-Systeme und ist für die Bundesverwaltung bei der Auswahl ihrer Informationstechnologien verbindlich.
Mit dem Beschluss verfolgt der IT-Rat das Ziel, dass die Auswahl von Technologien in allen IT-Projekten nach transparenten Kriterien und einheitlichen Qualitätsanforderungen erfolgt. Durch den flächendeckenden Einsatz von SAGA sollen Interoperabilität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Bundes-IT gestärkt werden. Schwerpunkte sind Standards der IT-Sicherheit, Kommunikationsschnittstellen und Datenaustausch-Formate.
In einem Abstimmungsprozess wurden rund 500 Vorschläge zu den Entwürfen der SAGA-Module ausgewertet. Erarbeitet wurden die Dokumente von der Projektgruppe SAGA des IT-Rats. Dazu flossen Beiträge aus der Bundesverwaltung, den Ländern, Kommunen, Standardisierungsgremien, Verbänden, der Wissenschaft und der IT-Industrie ein.
Das SAGA-Modul ‘Grundlagen’ beschreibt die Ziele, Rahmenbedingungen, Grundprinzipien sowie die Prozesse zur Erstellung und Fortschreibung von SAGA. Das an die neue Verbindlichkeit angepasste Klassifikationssystem von SAGA 5 unterscheidet zwischen ‘Vorgeschlagen’, ‘Beobachtet’, ‘Empfohlen’, ‘Verbindlich’, ‘Bestandsgeschützt’ und ‘Verworfen’.
Das SAGA-Modul ‘Konformität’ erläutert, wie die SAGA-Konformität von Software-Systemen gesichert und erklärt werden kann. Im SAGA-Modul ‘Technische Spezifikationen’ befinden sich die eigentlichen Vorgaben und Empfehlungen von IT-Spezifikationen für neue und bestehende Software-Systeme, für Produkte und Individualentwicklungen. Ein Beispiel für ein neues Thema in SAGA sind die Spezifikationen zur Präsentation von 3D-Daten X3D und U3D.
Künftig wird es auch über Zwischenversionen eines jeweiligen Moduls möglich sein, durch die Anpassung einzelner Abschnitte eines Moduls schnell auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.
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