Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) hatte sich Ravensburger den Begriff “Memory” bereits 1976 schützen lassen. Der Begriff gilt längst als Synonym für das Gedächtnisspiel.
Nach Informationen des Blatts hatte Ravensburger den US-Konzern bereits vor einiger Zeit abgemahnt, um Spiele, die den Begriff unerlaubt verwendeten, von der iTunes-Plattform zu verbannen. “Vielleicht konnte auf die legitimen Vorwürfe nicht gleich richtig reagiert werden”, zitiert die SZ ein Apple-Anwalt ein. Weil sich der App Store in kurzer Zeit zu einem großen Erfolg entwickelt habe, sei “nicht alles gut gelaufen”. Er verstehe jedoch nicht, warum Ravensburger deshalb gleich Klage erhebe. “Man will doch auch künftig gute Geschäfte miteinander machen.”
Bei Ravensburger will man diese Argumentation nicht gelten lassen. Apple sei sehr wohl in der Lage sei, innerhalb kürzester Zeit Apps zu sperren, die seine eigenen Rechte verletzten. Die Markenrechte des eigenen Konzerns würden von Apple “brutalst möglich” wahrgenommen, “doch die Rechte anderer nicht”.
Apple argumentiert dagegen, es handle sich bei “Memory” zumindest im englischsprachigen Raum nicht um einen geschützten Begriff. Es gebe daher Schwierigkeiten bei einer weltweit agierenden Plattform. Ravensburger will das Argument der SZ zufolge aber nicht gelten lassen: Man sei in Deutschland und rede über deutsches Recht. Eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals wäre den Schwaben zwar lieber gewesen, doch die Klage sei nötig, um Apple “endlich mal auf Trab” zu bringen.
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Daumendrück für Ravenburger
...erinnere ich mich an das forsche Vorgehen von dieser Würgfirma gegen Koziols "Ei-Pott" - für die Jünger: ein Eierbecher...