Das geht aus einer von der Bundesfraktion der Linken veröffentlichten Anfrage an das Innenministerium hervor. Bislang galt die Zahl der richterlich genehmigten Zugriffe über den Bundestrojaner als Geheimsache.
Wie oft die Bundestrojaner von Geheimdiensten eingesetzt wurden ist nach wie vor nicht öffentlich bekannt. Allerdings dürfen Abgeordnete diese Informationen einsehen.
Zu solchen Online-Durchsuchungen ist nur das Bundeskriminalamt (BKA) befugt, das die Software auch in Eigenregie entwickelte. In der Antwort auf die Anfrage der Linken schlüsselt das Innenministerium auch zum ersten Mal auf, wie oft der der Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt wurde.
Seit 2007 wurde demnach in 34 Fällen die so genannte Quellen-TKÜ durchgeführt. Bei dieser Form darf nur auf die laufende Kommunikation zugegriffen werden. Dabei sind auch laut Antwort keine Daten erhoben oder Programme installiert worden. Damit sind Chats, VoIP oder Mails gemeint. Da diese aber meist verschlüsselt übertragen werden, müssen die Ermittler in den Rechner eindringen und hier die Inhalte vor oder nach einer Verschlüsselung ableiten.
Das unterscheidet die Quellen-TKÜ von einer Online-Durchsuchung. Diese darf eigentlich nur für die Terrorabwehr eingesetzt werden, wenn Gefahr für Leib und Leben, Freiheit der Person oder Gefährdung des Staates bestehen.
Eigentlich waren die Parlamentarier von einer niedrigeren Fallzahl ausgegangen. Denn solche Ausspähaktionen unterliegen nicht nur dem richterlichen Beschluss, sondern sind zudem sehr teuer.
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