Labels und Studios dürfen nicht über ein Gericht einen ISP anweisen, einen einzelnen Nutzer zu verfolgen oder aus dem Web zu verdammen. Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem belgischen ISP Scarlet und der Verwertungsgesellschaft Sabam, dem belgischen Pendant zur deutschen GEMA.
“Das EU-Recht schließt eine gerichtliche Anordnung durch ein nationals Gericht aus, in dem ein Internet Service Provider dazu aufgefordert wird, ein Filter-System zu installieren, um das illegale Herunterladen von Dateien zu identifizieren”, so lautet das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union in der Sache C-70/10.
Seit einigen Jahren versuchen Filmstudios und Musikverleger, Gerichte und die Gesetzgebung davon zu überzeugen, dass die Internet Service Provider für die Verletzung von Urheberrechten zur Verantwortung gezogen werden.
Einer dieser Versuche nahm in dem Digital Economy Act in Großbritannien Form an. Inzwischen wurde das Gesetz jedoch wieder gestrichen. Darin hätten ISPs dazu angehalten werden sollen, dass sie darüber wachen, ob Nutzer illegale Inhalte herunterladen oder aufrufen.
In diesem Sommer ordnete der britische High Court dennoch an, dass die Britisch Telekom (BT), die eigenen Anwender vor der Verwendung von Newzbin abkoppelt. Sky, Virgin Media und Talk Talk sollten ebenfalls solche Sperren einführen und auch selbst für die Kosten aufkommen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes würde solche Anordnungen künftig unterbinden. Aber was diese Entscheidung in der Praxis bedeutet, bleibt abzuwarten.
Wie aus der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, stehen die Richtlinien 2000/31/EG, 2001/29/EG, 2004/48/EG, 95/46/EG sowie 2002/58/EG, gegen die “Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten solche Filter zu verwenden.
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