So hat Samsung im Patentstreit mit Apple in Australien einen Teilerfolg errungen. Ein Bundesgericht hat das in erster Instanz verhängte Verkaufsverbot für das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 aufgehoben. Apple will in dieser Frist noch den Obersten Gerichtshof anrufen.
Doch nun hat Apple beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung Deutschland beantragt. Zuvor hatte das Gericht den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 untersagt. Samsung hat innerhalb weniger Wochen mit dem Tablet Galaxy Tab 10.1N das Gerät überarbeitet und damit laut eigenen Angaben, die Ansprüche Apples umgangen. Jetzt will aber Apple auch das Galaxy Tab 10.1N in der Europäischen Union verhindern. Eine Anhörung zu dem Fall wurde nun für den 22. Dezember angesetzt, wie Dow Jones Newswires unter Berufung auf einen Sprecher des Gerichts meldet.
Samsung kommentiert, Apples Antrag ändere nichts daran, dass das Produkt weiter verkauft werde. Apple beschränkt sich auf eine Wiederholung seiner Aussage, es beabsichtige, seine Rechte zu schützen. Ob der iPad-Hersteller auch erneut gegen den koreanischen Mutterkonzern vorgeht oder nur die deutsche Tochter betroffen ist, wollte der Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur nicht sagen. Ein anderer Informant habe aber bestätigt, dass Apple ebenfalls gegen Samsung Korea klage, heißt es.
Das Galaxy Tab 10.1N hatte Samsung am 24. November eingeführt. Mit dem leicht modifizierten Modell wollte das Unternehmen das von Apple erwirkte Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 umgehen. Es unterscheidet sich von der ursprünglichen Version hauptsächlich durch zwei Designänderungen: Zum einen zieht sich um das neue 10-Zoll-Tablet ein breiteres Metallband, das bis auf die Vorderseite reicht. Zum anderen wurde die Position der Lautsprecher verändert, die nun an der oberen Längsseite des Gehäuses angebracht sind.
Patentspezialist Florian Müller hat den Bericht in seinem Blog FOSS Patents aufgegriffen. Er schreibt, die Änderungen der Variante 10.1N gingen Apple wohl nicht weit genug. Samsung habe aber offenbar eine Schutzschrift eingereicht, mit der sich ein Unternehmen gegen eine erwartete einstweilige Verfügung verwahren kann. So sei Samsung auch schon vor dem letzten Verfahren vergangenen Sommer vorgegangen – wenngleich wenig erfolgreich. Den Ausgang der Verhandlung kurz vor Weihnachten hält Müller für “in keiner Weise vorhersehbar”.
Das Düsseldorfer Landgericht hatte am 9. August auf Antrag von Apple ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 innerhalb der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande verhängt. Im September bestätigte es seine Entscheidung, grenzte das Verkaufsverbot aber auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Apple wirft Samsung Patentverletzungen und unfairen Wettbewerb vor. Es soll für seine Smartphones und Tablets der Produktreihe Galaxy sowie weitere Mobiltelefone die Nutzeroberfläche und andere Designelemente von Apples iPhone und iPad kopiert haben.
Mittlerweile erstreckt sich der Patentstreit der beiden Hersteller auf zehn Länder weltweit. Zuletzt erwirkte Apple Mitte Oktober ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 in Australien, das auf eine Beschwerde Samsungs hin nun von einem Bezirksgericht wieder aufgehoben wurde. Seit Anfang November ermittelt auch die EU-Kommission. In einer vorläufigen Untersuchung will sie herausfinden, ob Samsung unlauteren Wettbewerb betrieben hat.
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