Zweieinhalb Jahre Haft für Kino.to
Im Verfahren um die Filmplattform Kino.to ist jetzt die erste Gefängnisstrafe ausgesprochen worden.
Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung wurde jetzt der 33-jährige Marcus V. durch das Amtsgericht Leipzig verurteilt. V. der als einer der Drahtzieher hinter dem Portal Kino.to gilt, hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt.
Dem Webdesigner V. wirft die Staatsanwaltschaft Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen vor. Der Webdesigner wurde vom Gericht als Mittäter auf mittlerer Ebene gesehen, der das Portal im weitesten Sinne mitbetrieben hat.
Am Amtsgericht Leipzig sind noch zwei weitere Verfahren anhängig. Diese richten sich gegen den mutmaßlichen Chef des Portals und den mutmaßlichen technischen Betreuer.
Anfang Juni hatte die Kriminalpolizei das Streaming-Verzeichnis geschlossen. Eine Woche später wurde das Sächsische Innenministerium abgemahnt, weil beim Sperrhinweis auf kino.to das Impressum fehlt.
Die Beamten hätten damit gegen das Telemediengesetz verstoßen, argumentieren die Betreiber des Kulturmagazins Cineastentreff.de, die die Abmahnung veranlassten. Anfang Juli hieß es, die Dresdner Staatsanwaltschaft wolle auch gegen die Werbepartner von Kino.to vorgehen.