Bitkom und GEMA einigen sich zu Online-Musik
Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben “nach intensiven Verhandlungen” eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen.
Die Lizenzgebühren betragen demnach pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Euro-Cent netto, Bitkom-Mitglieder erhalten Rabatt. “Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter”, sagte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid.
Für die GEMA-Mitglieder sei der Vertragsabschluss sehr erfreulich, hieß es von Dr. Harald Heker, GEMA-Vorstandsvorsitzender. “Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden.”
Der neue Gesamtvertrag von Bitkom und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote. “Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Bedingungen für die Lizenzierung vor”, so Smid. “Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können.”
Kunden von Online-Musikanbietern können Songs zudem länger im Internet vorhören. “In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich”, sagte Smid. Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag nicht abgedeckt. Dazu werden Bitkom und GEMA ihre Verhandlungen fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote.