“Wir werden auf dem direkten Weg Berufung einlegen”, hatte Apple kurz nach Bekanntwerden des Urteils verkündet. “Weihnachtseinkäufer in Deutschland dürften kein Problem haben, das gewünschte iPad oder iPhone zu bekommen.”
Entscheidend ist nun die Frage, ob Motorola das Urteil vollstrecken lässt. Laut dem Urteil des Landgerichts Mannheim müsste Motorola dafür eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro hinterlegen. Gerade diese auf den ersten Blick hohe Summe rückt den Vollzug allerdings in greifbare Nähe. Denn Apple hatte im Rahmen der Gerichtsverhandlungen eine Sicherheitsleistung von mehr als zwei Milliarden Euro für angemessen verlangt – eine Summe, die Motorola sicher nicht hätte aufbringen können.
Patentexperte Florian Müller bezeichnet das Urteil deshalb als “wichtigen Sieg für Motorola und die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel”. Für Apple gibt es nun laut Müller zwei Möglichkeiten: Die patentierten Funktionen aus den Geräten entfernen, um so weitere Ansprüche von Motorola zu verhindern. Oder aber Apple könnte Motorola-Patente nach den sogenannten FRAND-Bedingungen (fair, reasonable, non-discriminating) lizenzieren. Diese Lösung werde von Motorolas Anwälten jedoch bislang zurückgewiesen.
Nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim verstößt Apple gegen das GPRS-Patent mit der europäischen Nummer 1010336 B1 und US-Nummer 6.359.898. Laut Müller setzen iPhone, iPhone 3G, iPhone 3GS, iPhone 4, iPad 3G und iPad 2 3G die fragliche Technik ein. Das iPhone 4S sei nach Beginn des Prozesses erschienen, verstoße aber aller Voraussicht nach ebenfalls gegen Motorolas Schutzrecht.
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