“Wir prüfen, ob und wie wir unsere aktuelle Transaktion überarbeiten können, um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten”, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus der Mitteilung. Die beiden Konzerne beantragten bei der zuständigen Richterin Ellen Segal Huvelle, das laufende Kartellverfahren bis zum 18. Januar ruhen zu lassen. Sie gab diesem Antrag statt.
Gemeinsam wollen die Deutsche Telekom und AT&T nun nach eigenen Angaben nach einer Lösung suchen, die im Sinne der Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter sei. Die Entscheidung sollen die beiden Firmen dann am 12. Januar dem Gericht mitteilen, für den 18. Januar ist eine Anhörung geplant.
Im März hatte AT&T Pläne für eine Übernahme von T-Mobile USA angekündigt. Die Transaktion hätte einen Wert von 39 Milliarden Dollar, sie würde AT&T zum größten Mobilfunkanbieter der USA machen. Der US-Konzern verspricht bessere Netze für die Kunden und zusätzliche Arbeitsplätze. Sowohl das US-Justizministerium wie auch die Experten der Federal Communications Commission (FCC) fürchten dagegen zahlreiche Entlassungen und weniger Wettbewerb.
Zuletzt hatte das Wall Street Journal Anfang Dezember darüber berichtet, dass die beiden Konzerne als “Plan B” inzwischen an einem gemeinsamen Joint Venture arbeiten. Ein Telekom-Sprecher hatte das jedoch wenig später dementiert.
Neuronale Netze trainieren erfordert enorme Rechenressourcen. Bisher. Ein neues Verfahren soll nun jede Menge Strom…
Der aktuelle Threat Labs Report von Netskope zeigt die Hauptrisiken und enthüllt die wichtigsten Angreifergruppen.
Unternehmen sind branchenübergreifend auf biometrische Identifizierungssysteme angewiesen, um Zugänge möglichst sicher und komfortabel zu gestalten.
Bei der Qualitätssicherung generativer KI reichen herkömmliche Methoden nicht mehr aus. Da hilft nur eine…
Analyse von Webhosting-Dienstleister Hostinger: Microsoft, Meta und OpenAI verzeichnen die meisten gemeldeten Cyberattacken.
Mit SAP S/4HANA und Cloud-Technologien legt der Intralogistik-Spezialist Basis für eine zukunftsweisende IT-Architektur.