Nach Angaben des Supreme Court ist für den 1. Februar 2012 eine zweitägige Anhörung anberaumt. Es handele sich um ein Verfahren “von allgemeiner öffentlicher Bedeutung”. Weitere Details würden im kommenden Jahr veröffentlicht.
Anfang Dezember hatte es das höchste britische Zivilgericht, der High Court, Assange gestattet, den Supreme Court anzurufen. Hätte der High Court Assanges Antrag abgelehnt, den Fall an den Supreme Court weiterzugeben, wäre der Australier innerhalb von zehn Tagen an Schweden ausgeliefert worden. Falls der Supreme Court die Berufung angelehnt hätte, hätte Assange theoretisch noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen können. Doch dazu kommt es jetzt nicht mehr.
Für Assange bedeutet dies einerseits, dass er weiterhin nicht nach Schweden überstellt werden kann, wo er sich Vorwürfen der Vergewaltigung und der sexuellen Belästigung stellen soll. Andererseits steht er weiter unter Hausarrest und muss nach wie vor eine elektronische Fußfessel tragen sowie sich täglich bei der Polizei melden.
In Schweden werfen zwei Frauen dem WikiLeaks-Gründer sexuelle Übergriffe vor. Assange widerspricht dieser Version und nennt das Verfahren eine politisch motivierte Intrige. Nur wenige Wochen vor der Anklage hatte WikiLeaks Geheimakten der USA zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht.
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