Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf Apples Antrag auf einen Verkaufsstopp über eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N abgelehnt. Apple hatte zuvor europaweit durchgesetzt, dass Samsung das ursprüngliche Galaxy Tab nicht mehr verkaufen darf.

Daraufhin hat Samsung innerhalb weniger Wochen mit dem Galaxy Tab 10.1N ein modifiziertes Modell auf den Markt gebracht. Die von Samsung vorgenommenen Änderungen am Gerät seien nach vorläufiger Bewertung ausreichend, so die Richterin Johanna Brückner-Hofmann in ihrer Urteilsbegründung. Es unterscheidet sich damit deutlich genug von Apples Geschmacksmuster.

Ein breiterer Rahmen sowie das größere Hersteller-Logo des Galaxy Tab 10.1N fielen “sofort ins Auge fällt”, so die Vorsitzende Richterin. Apples Anwalt hielt demnach dagegen, das Gesamtdesign sei gleich geblieben. Das Gerät müsse sich doch hinreichend unterscheiden.

Das sah das Gericht anders: Es komme zu keiner sogenannten “Herkunftstäuschung”. Anhand des großen Logos sei das Samsung-Gerät zweifelsfrei vom iPad zu unterscheiden.

Ende November hatte Samsung die modifizierte Variante seines Android-Tablets in Deutschland eingeführt. Zwei Änderungen unterscheiden das neue Modell von der ursprünglichen Version: Zum einen zieht sich um das neue 10-Zoll-Tablet ein breiteres Metallband, das bis auf die Vorderseite reicht. Zum anderen wurde die Position der Lautsprecher verändert, die nun an der oberen Längsseite des Gehäuses angebracht sind.


Galaxy Tab 10.1N, Quelle: Samsung

Wenige Tage später beantragte Apple eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf. Eine Klage soll zudem den Verkauf des Galaxy Tab 10.1N in der Europäischen Union verhindern. Die Entscheidung dazu wird das Gericht voraussichtlich am 9. Februar verkünden.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte schon am 9. August auf Antrag von Apple ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 innerhalb der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande verhängt. Im September bestätigte es seine Entscheidung, grenzte das Verkaufsverbot aber auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Apple wirft Samsung Patentverletzungen und unfairen Wettbewerb vor. Es soll für seine Smartphones und Tablets der Produktreihe Galaxy sowie weitere Mobiltelefone die Nutzeroberfläche und andere Designelemente von Apples iPhone und iPad kopiert haben.

Silicon-Redaktion

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