Bei der Timeline handele es sich um das Gegenteil dessen, was unter Medienkompetenz zu verstehen sei – mit seinen persönlichen Daten sparsam umzugehen, sagte Aigner. Die Ministerin kündigte eine harte Gangart gegenüber Facebook an. Sie wolle sich auf der europäischen Ebene für einen strengeren Datenschutz einsetzen.
Aigner: “Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, sollen direkt dem EU-Datenschutzrecht unterliegen. Wer sich nicht daran hält, soll keine Geschäfte in unserem Binnenmarkt machen dürfen.” So wolle man verhindern, dass Unternehmen ihre Firmensitze in Staaten mit einem geringen Datenschutzniveau verlagern.
Nach einem Bericht des Magazins Focus hatte sich Aigner bereits Anfang Dezember in einem Brief an die US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) über Facebook beschwert. Aigner kritisierte demnach, dass das soziale Netzwerk biometrische Daten mit Hilfe von Gesichtserkennung erhebe. Zudem informiere Facebook nicht klar und verständlich darüber, dass sie Informationen über besuchte Webseiten 90 Tage lang speichere.
Facebook hat nach einer Prüfung durch die irische Datenschutzbehörde DPC (Data Protection Commissioner) jüngst angekündigt, den Umgang mit den Nutzerdaten zu ändern. Der irische Firmensitz betreut alle Nutzer außerhalb der USA und Kanada. Damit folgt Facebook der Forderung der Prüfer, Nachbesserungen vorzunehmen.
Im Wesentlichen geht es darum, transparenter zu machen, was mit den Nutzerdaten passiert. So sollen Facebook-Mitglieder künftig besser über die Gesichtserkennung informiert werden. Gelöschte Daten will man künftig schneller vom Server entfernen. Für diese Änderungen ist nach Angaben von Facebook “intensive Arbeit” notwendig, innerhalb der nächsten sechs Monate sollen die überarbeiteten Features zur Verfügung stehen.
In Deutschland steht Facebook auch mit Dr. Thilo Weichert, Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), im Konflikt. In einem Arbeitspapier vom 19. August listet das ULD auf, wie Facebook technisch vorgeht und inwieweit dieses Vorgehen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt. Zuletzt forderte Weichert alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf, den ‘Gefällt-mir’-Button auf ihren Homepages zu entfernen. Anderweitig drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.
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