ACTA ermöglicht eine internationale Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Es wird als Handelsabkommen eingestuft, weshalb die 2007 aufgenommenen Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Die EU ist seit 2008 beteiligt.

Kritiker befürchten, dass ACTA zu einer Zensur von Webinhalten führen könnte, weil es Internetanbieter für Urheberrechtsverletzungen haftbar macht. Allein, dass weder die Welthandelsorganisation (WTO) noch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in die Verhandlungen einbezogen wurden, hält der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler für bedenklich. Schwerwiegender seien aber die inhaltlichen Einwände. Das Abkommen verfestige eine Fehlentwicklung im Urheberrecht: Es stärke “in sehr einseitiger Weise die Interessen der Content-Industrie, schadet aber dem Gemeinwohl der teilnehmenden Staaten”.

Es wird erwartet, dass die übrigen Staaten – darunter Deutschland – das Anti-Piraterie-Abkommen unterzeichnen werden, sobald die erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, wie das Japanische Außenministerium mitteilte. Australien, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und die Vereinigten Staaten hatten schon am 1. Oktober zugestimmt. Es fehlen noch Unterschriften von Mexiko und der Schweiz.

Nach Angaben von Spiegel Online könnte das Europäische Parlament im September über das Abkommen abstimmen. Der EU-Ministerrat hatte seine Zustimmung vergangenen Dezember gegeben. In den USA waren Entwürfe für Anti-Pirateriegesetze – SOPA und PIPA – in den vergangenen Wochen auf reichlich Gegenwind gestoßen. Die geplante Abstimmung im US-Kongress wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit verschoben.

Silicon-Redaktion

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