Münchner Gericht erlaubt Galaxy Tab 10.1N und Nexus
Apple scheitert mit dem Versuch, gegen Samsungs Galaxy 10.1N und Galaxy Nexus eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Das Münchener Amtsgericht hat gestern den Antrag Apples auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Apple hatte Samsung vorgeworfen, auch mit diesen beiden Modellen Patente zu verletzten, die Apple im vergangenen Jahr zugesprochen worden waren.
“Samsung hatte glaubhaft machen können, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass dieses Patent zurückgenommen wird, weil es diese Technologie auf dem Markt gab schon bevor das Patent gewährt wurde”, begründet der Richter Andreas Müller das Urteil, wie der Nachrichtendienst Bloomberg berichtet.
Diese Entscheidung folgt einen Tag nachdem ein Düsseldorfer Gericht Apples Anspruch, das Modell Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt zu verdammen, bestätigte. Mit dem Galaxy N hatte Samsung eine Revision des ersten Gerätes auf den Markt gebracht, eben um dieses Urteil zu umgehen.
Doch auch mit dem aktuellen Urteil ist der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung noch lange nicht ausgestanden. Kommende Woche wird erneut in Düsseldorf in einem anderen Verfahren über die Zukunft des 10.1N entschieden. Und vor etwa zwei Monaten hatte Apple in Mannheim eine Niederlage gegen Apple einstecken müssen.
Zudem hat sich jetzt die Europäische Kommission eingeschalten und hat angekündigt, dass derzeit die Frage geklärt werde, ob Samsung eine 1998 gegebene Selbstverpflichtung gebrochen hat. Damals hatte Samsung erklärt, sämtliche wichtigen Patente für Telefone unter fairen, maßvollen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu lizenzieren.
Der Patent-Experte Florian Müller hält in einem Blog fest, dass einstweilige Verfügungen, die auf technologischen Patenten basieren, in Deutschland zwar relativ ungewöhnlich sind, aber natürlich dennoch möglich sind. Müller habe derzeit noch Probleme das fragliche Patent zu identifizieren. Dennoch kritisiert Müller die beiden Kontrahenten dafür, alleine in Deutschland mit dieser Auseinandersetzung drei Gerichte zu beschäftigen.