Das FBI hat den Filehoster Megaupload vom Netz genommen. Wie die US-Justiz am Donnerstagabend mitgeteilt hat, wurden vier Personen, darunter auch der mutmaßliche Betreiber Kim Dotcom – auch bekannt als Kim Schmitz -, in Neuseeland festgenommen. Den Verhafteten wird vorgeworfen, durch den Betrieb von Megaupload einen Schaden von mehr als 500 Millionen Dollar verursacht zu haben. Viele ehemalige Nutzer von Megaupload fragen sich nun, ob auch sie zivil- oder strafrechtliche Folgen befürchten müssen.
Bei der rechtlichen Beurteilung der Nutzung von Megaupload muss man zwischen ‘Uploadern’ und ‘Downloadern’ unterscheiden. Die Uploader, also diejenigen, die Dateien wie Musik oder Filme auf den Server laden, werden in der Regel intensiv zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wurde urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und der Link dazu, zum Beispiel auf einer Linkressource, veröffentlicht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Dafür drohen Schadensersatzforderungen von rund 1000 bis 2000 Euro und die Einleitung eines Strafverfahrens. Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den ‘Uploadern’ hohe Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen.
Anders sieht es dagegen bei den Downloadern aus. Auch sie begehen durch das Downloaden zwar eine Urheberrechtsverletzung, aber in aller Regel werden von ihnen keine IP-Adressen gespeichert, so dass keine Rückverfolgung möglich sein dürfte. Die Verunsicherung der Nutzer ist dennoch groß. Was passiert, wenn die IP-Adressen dennoch gespeichert wurden? Viele fragen sich, ob die auf den Servern gefundenen Adressen Nutzern zugeordnet und dafür genutzt werden können, gegen sie rechtliche Schritte einzuleiten.
Davon, dass Nutzer von Megaupload eine rechtliche Verfolgung durch deutsche Behörden befürchten müssen, ist derzeit nicht auszugehen. Zunächst ist unklar, welche Daten genau auf den Servern von Megaupload vorhanden sind. Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von sieben Tagen zurückzuverfolgen; das heißt, die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur sieben Tage lang speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern.
Mögliche Folgen für die Betreiber
Die Nutzer dürften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann, wenn sie nur “gedownloaded” haben. Anders jedoch die Betreiber von Megaupload. In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie Megaupload überhaupt illegal ist, da diese auch zu legalen Zwecken genutzt werden kann. Es können beispielsweise große Dateienmengen von den Rechteinhabern selbst getauscht werden. Der Sharehoster ‘Rapidshare’ ist beispielsweise vom Oberlandesgericht Düsseldorf von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Köln vertrat hierzu noch eine andere Auffassung.
Dies zeigt, dass die Rechtslage in Deutschland derzeit noch sehr umstritten ist. Die US-Behörden sehen dagegen scheinbar bereits in dem Betrieb von Megaupload eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man dies so sieht, drohen den Betreibern wohl auch nach US-Recht mehrjährige Haftstrafen sowie Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.
Problematisch: Umgang der Behörden mit legalen Daten
Problematisch ist auch der Umgang der US-Justiz mit den legalen Daten, die auf den Servern von Megaupload bereitgehalten wurden: Nutzer, die eigene Dateien, wie zum Beispiel Urlaubsfotos, auf Megaupload hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie ‘Wild-West-Sheriffs’. Rapidshare hat in der Vergangenheit stets betont, dass der größte Teil der gespeicherten Daten legal sei. Insofern muss man sich die Frage stellen, ob hier nicht auch Ansprüche gegen den US-amerikanischen Staat bestehen. Aber selbst wenn diese Ansprüche nach deutschem Recht möglicherweise bestehen, dürften sie in der Sache jedoch später schwer durchzusetzen sein.
IT-Systeme werden vor Ort in einem hochsicheren IT-Safe betrieben, ohne auf bauliche Maßnahmen wie die…
Cloud-Trends 2025: Zahlreiche neue Technologien erweitern die Grenzen von Cloud Computing.
Noah Labs wollen Kardiologie-Praxen und Krankenhäuser in Deutschland durch KI-gestütztes Telemonitoring von Patienten entlasten.
Neun von zehn deutschen Managern erwarten, dass der Einsatz von KI auf ihre Nachhaltigkeitsziele einzahlen…
Intergermania Transport automatisiert die Belegerfassung mit KI und profitiert von 95 Prozent Zeitersparnis.
Cyberattacken finden in allen Branchen statt, und Geschwindigkeit und Häufigkeit der Angriffe werden weiter zunehmen,…
View Comments
aber vielleicht gelingt es ja Amerikanern,
den Zugriff zu ihren legalen Daten und Schadenersatz für die Zeit, in der sie nicht zugreifbar sind, in einer dortzulande möglichen Sammelklage zu erstreiten
Großartig
Großartige Idee, nur wen interessierts?