Petrus hatte sich im Jahr 2007 das Gerät “Lenovo 3000 N200” gekauft, auf dem Windows Vista vorinstalliert war. Damit konnte sich der Linux-Nutzer aber nicht anfreunden und forderte von Lenovo die entsprechende Lizenz zurückzunehmen – und ihm dafür den Gegenwert zurückzuerstatten.
Lenovo weigerte sich und so begann ein Rechtsstreit, der sich über mehrere Jahre und Instanzen zog. Petrus berief sich bei seiner Argumentation auf ein französisches Gesetz, nachdem es nicht gestattet ist, den Kauf eines Produkts zwangsweise an eine andere Ware zu koppeln. Lenovo wiederum hielt dagegen, ein Laptop ohne Software sei wie ein Auto ohne Räder. Ein Gedankengang, dem das Gericht nicht folgte, wie das Urteil beweist.
Anwendervereinigungen wie die Webseite No more Racketware feiern das Urteil als großen Sieg: “Das bedeutet, dass die juristischen Argumente aus dem Fall von Petrus in jedem anderen EU-Land erneut benutzt werden können.”
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