Samsung-Tablet: Apple scheitert mit Verkaufsverbot
Im Patentstreit gegen Samsung hat Apple einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Landgericht Düsseldorf lehnte ein von Apple beantragtes Verkaufsverbot des “Galaxy Tab 10.1N” für Deutschland ab. Unterdessen hat der Bundesverband IT-Mittelstand darauf hingewiesen, dass die anhaltenden Patentkriege weltweit die mittelständische IT-Branche gefährden.
In dem aktuellen Schiedsspruch zum Patentstreit zwischen Apple und Samsung war die Meinung der Düsseldorfer Richter eindeutig. Nach einer Prüfung sei das Gericht zu dem “Ergebnis gelangt, dass sich das im Design geänderte ‘Galaxy Tab 10.1 N’ nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide”, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts.
Das Samsung-Gerät “sei zwar in seiner Gestaltung an die iPad-Geräte angelehnt, weise zugleich aber deutliche Unterschiede aus. Man könne nicht davon ausgehen, dass es zu einer Prestigeübertragung von den iPad-Geräten auf das Samsung ‘Galaxy Tab 10.1 N’ komme”.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte Samsung die Entscheidung der Düsseldorfer Richter. Die bestätige, dass das Galaxy Tab 10.1 N unverwechselbar sei. “Das 10.1N bleibt für den deutschen Verbraucher erhältlich.”
Der Bundesverband IT-Mittelstand fürchtet derweil gravierende Folgen für den deutschen IT-Mittelstand durch die globalen Patentkriege. “Wer sich die Patentklagen von Apple und Co. näher ansieht, wird feststellen, dass sich der Großteil um Softwarefragen dreht und zum Teil derart grundlegende Aspekte berührt, dass auch deutsche Softwarehäuser reihenweise davon betroffen sein könnten”, begründet BITMi-Präsident Oliver Grün die Befürchtungen.
“Schon heute ist der IT-Mittelstand durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt. Wenn die Konzerne diese ‘Patent-Keule’ auspacken, sind zehntausende Arbeitsplätze unmittelbar bedroht”, befürchtet Grün. Zur CeBIT will der Verband ein Positionspapier veröffentlichen, das die Gefahren detailliert beschreibt.