SAPs Deutschlandchef will keine nationale Cloud
SAP-Deutschlandchef Michael Kleinemeier hat sich kritisch zu Cloud-Angeboten geäußert, die auf den deutschen Markt zugeschnitten sind. Er sei nicht überzeugt, dass ein nationales Angebot eine bessere Qualität bieten könne, sagte er gegenüber der Financial Times Deutschland. Dennoch sieht er mögliche Vorteile eine “Deutschland Cloud”.
So könne der Datenschutz durchaus ein Verkaufsargument für eine nationale Lösung sein. “Aber ich kann nicht sagen, eine Cloud hier in Walldorf von SAP ist besser als, sagen wir, eine SAP-Cloud 60 Kilometer weiter in Straßburg. Das ist schwer zu argumentieren”, so Kleinemeier.
Die Idee eines Cloud-Angebots “made in germany” geht auf den früheren Bitkom-Präsidenten August-Wilhelm Scheer zurück. Unter anderem Anbieter wie die Telekom-Tochter T-System versprechen sich, mit solchen und ähnlichen Angeboten Kunden zu gewinnen, die aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen Cloud-Angebote bisher meiden.
So hatte T-Systems im Herbst vergangenen Jahres angeregt, ein Zertifikat für deutsche und europäische Cloud-Betreiber einführen. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg sollen in einer derart zertifizierten Cloud, Unternehmen ihre Daten vor der US-Regierung abschirmen können.
Brancheninsider hatten spekuliert, dass ein Siegel von europäischen Providern wie Atos, Cap Gemini oder eben T-Systems Vorteile gegenüber internationalen Rivalen wie Hewlett-Packard, Microsoft und IBM verschaffen würde. Bis zum Jahr 2015 soll ein Großteil des geplanten Umsatzwachstums bei T-Systems aus Cloud-Dienstleistungen kommen.
In Deutschland ist dieses Ziel besonders schwer zu erreichen. “In Amerika springen die Kunden schneller auf neue Züge”, sagte Kleinemeier. Hierzulande seien die Unternehmen etwas “besonnener”. “Manche Kunden lehnen das heute noch komplett ab. Die Anzahl der Kunden, die ihre IT oder Teile davon auch aus der Hand geben würden, steigt aber”, so der SAP-Chef.
78 Prozent der Unternehmen ist es aktuell äußerst oder sehr wichtig, dass die Datenverarbeitung für ihr Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Datenschutzrechts erfolgt, zitiert die FTD aus einer Umfrage, die TNS Infratest im Auftrag der Deutschen Telekom durchgeführt hat.