Er wirft dem Halbleiterkonzern vor, der Tochter Qimonda bei der Ausgründung des Speichergeschäfts zu wenig Kapital bereitgestellt zu haben. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob es sich bei der Ausgliederung des Speichergeschäfts unter dem Namen Qimonda um eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung gehandelt hat.
Infineon habe es versäumt, die in diesem Zusammenhang erforderliche Erklärung gegenüber dem Registergericht abzugeben. Daher sei der Konzern verpflichtet, “Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen der Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals der Qimonda zurückbleibt (Unterbilanzhaftung)”, heißt es in der Klageschrift.
Infineon hält die Klage für unbegründet. Mehrere Gutachten hätten bereits gezeigt, dass die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Neugründung bei Qimonda nicht gegeben gewesen seien. Schon bei der Ausgründung des Speichergeschäfts sei der Vorgang gerichtlich geprüft und für korrekt erklärt worden.
Zudem stütze Jaffé einen wesentlichen Teil seiner Zahlungsansprüche zusätzlich auf die sogenannte Differenzhaftung, hieß es von Infineon. Der Insolvenzverwalter behaupte, dass der Wert des Speichergeschäfts, der im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen im Frühjahr 2006 in Qimonda als Sacheinlage eingebracht wurde, nicht den Ausgabebetrag der hierfür ausgegebenen neuen Aktien von insgesamt 600 Millionen Euro erreicht habe und sogar negativ sei. Der Geschäftsbericht 2011 von Infineon weise jedoch darauf hin, dass der Insolvenzverwalter die Ansprüche aus Differenzhaftung schon im August 2011 unbeziffert außergerichtlich geltend gemacht hat (S. 235).
Die Behauptungen des Insolvenzverwalters zur angeblichen Differenzhaftung ständen im Widerspruch zu zwei Wertgutachten, die in Vorbereitung der Kapitalerhöhungen von zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angefertigt wurden. In ihrem Wertgutachten komme die von Infineon beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass der Wert des eingebrachten Speichergeschäfts den Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien um ein Vielfaches überstieg.
Die gerichtlich bestellte Sacheinlage- und Nachgründungsprüferin habe dem Gericht bestätigt, dass der geringste Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien durch den Wert der Sacheinlagen gedeckt sei, worauf die Kapitalerhöhungen durch das Registergericht im Handelsregister eingetragen wurden. Infineon habe die Werthaltigkeit der Sacheinlage in Zusammenarbeit mit unabhängigen Wirtschaftsprüfern nochmals geprüft und werde sich gegen die geltend gemachten Ansprüche weiterhin energisch zu Wehr setzen.
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