Warentest kritisiert Google-Datenschutzerklärung
Zum 1. März führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein – sie ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste. Die Stiftung Warentest hält die neue Google-Datenschutzerklärung für nach deutschem Recht angreifbar.
Vorteilhaft für den Nutzer sei das nur auf den ersten Blick, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Google bleibt in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein.
Die neue Datenschutzerklärung sei zwar besser strukturiert und insgesamt verständlicher als ihre zahlreichen Vorgänger. Trotzdem gelingt es Google nicht, die versprochene “höchstmögliche Transparenz” herzustellen. Die etwa neunseitige Erklärung wimmele geradezu von äußerst dehnbaren Formulierungen wie “möglicherweise” (15 Mal) und “gegebenenfalls” (zehn Mal).
Dies zeigt beispielhaft die Klausel, die zukünftig die umfassende Profilbildung ermöglichen soll: “Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.” Damit weiß ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt. Nach deutschem Recht sind solche schwammigen Formulierungen angreifbar.
Die Stiftung Warentest empfiehlt Nutzern, die einer umfassenden Profilbildung durch Google gegensteuern möchten, ihre Internetaktivitäten auf Dienste bei unterschiedlichen Anbietern zu verteilen. Zudem sollten Cookies in regelmäßigen Abständen gelöscht werden.