Seit dem 17. Februar 2012 ist die neue Stiftung mit Sitz in Berlin rechtskräftig. Diese Rechtsform wurde von der LibreOffice-Community bewusst gewählt, um eine gute Struktur für die weitere Entwicklung zu schaffen.
Am Freitagnachmittag, den 17. Februar, wurde die vom Staatssekretär unterzeichnete Anerkennungsurkunde durch die Stiftungsaufsicht übergeben. Durch diesen Akt hat die Stiftung offiziell die Rechtsfähigkeit erlangt.
“Wir sind stolz darauf, diesen so wichtigen Meilenstein erreicht zu haben. Während der letzten Monate haben wir intensiv daran gearbeitet, unsere Community Bylaws in eine rechtlich bindende Satzung einzuarbeiten, um eine stabile und sichere Basis für unsere Zukunft zu schaffen”, sagt Thorsten Behrens, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der neuen Stiftung.
“Alle Mitglieder der TDF, und das kann jeder Beitragende werden, haben in unserer Satzung verankerte unabdingbare, starke Rechte. Da wir jetzt eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts sind, werden diese von Gesetzes wegen garantiert, und ihre Einhaltung durch die zuständigen Behörden überwacht”, betont Behrens, der in der Rechtsform der Stiftung die Unabhängigkeit gesichert sieht.
Ganz alltäglich scheint dieser Schritt allerdings nicht zu sein. “Die Gründung einer solchen Stiftung ist einmalig in der Geschichte der freien Software. Es gibt, wenn überhaupt, nicht viele Organisationen, die ihren aktiv Beitragenden so starke und umfassende Rechte einräumen”, so Rechtsanwalt Michael Schinagl, der die Gründung der Stiftung betreut hat. Der Stifter ist der gemeinnützige Verein Freies Office Deutschland e.V., ehemals OpenOffice.org Deutschland e.V..
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