Die Richter konnten bei einer Anhörung keine besondere Fluchtgefahr feststellen. Kim Dotcom erwecke den Anschein, dass er allen Grund habe, Neuseeland nicht zu verlassen. Er wolle in Neuseeland mit seiner Famile zusammensein und für sein Vermögen kämpfen. Zunächst hatten die Richter den Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt.
Alledings gelten für Dotcom strenge Auflagen. Er darf das Internet und auch seinen Hubschrauber nicht benutzen. Zudem darf er sich ohne Anmeldung nicht mehr als 80 Kilometer von seinem Anwesen entfernen.
Über eine Auslieferung an die USA wird das Gericht allerdings erst im August entscheiden. In den USA werden Dotcom erhebliche Verstöße gegen das Urheberrecht durch das Portal Megaupload vorgeworfen. Den Rechteinhabern soll durch das inzwischen stillgelegte Portal ein Schaden von 500 Millionen Dollar entstanden sein. Dotcom soll damit 42 Millionen Dollar verdient haben. Insgeamt beläuft sich der Umsatz der Plattform laut Angaben der US-Behörden auf 175 Millionen Dollar.
Über die Höhe der Kaution wurde nichts bekannt, auch wer die Summe hinterlegt hat und aus welchen Quellen das Geld stammt, ist derzeit nicht bekannt. Gegenüber Fernsehreportern erklärte Dotcom, dass er erleichtert sei, zu seiner schwangeren Frau und zu seinen drei Kindern zurückkehren zu können.
Der umstrittene Hacker ist Jahrgang 1974 und kam als Kim Schmitz in Kiel zur Welt. Dotcom ist zudem finnischer Staatsbürger. 2002 wurde Schmitz wegen Insiderhandels in München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er siedelte nach Hongkong um und 2010 zog er nach Neuseeland. Die USA haben die Auslieferung des Megaupload-Gründers beantragt. Wenige Wochen zuvor war Schmitz auf Antrag der USA durch Neuseeländische Beamte festgenommen worden.
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