Streit mit Apple: OLG Karlsruhe bremst Motorola

Grund ist ein überarbeitetes Lizenzierungsangebot von Apple für Motorolas geschützte UMTS-Technik. “Nach aktuellem Stand des Verfahrens ist davon auszugehen, dass Motorola Mobility seine wettbewerbsrechtlichen Pflichten verletzen würde, wenn es Apple weiterhin auffordert, den Vertrieb einzustellen”, zitiert die Nachrichtenagentur Bloomberg aus der Urteilsbegründung. Dies gelte mindestens so lange, wie das aktuelle Verfahren zwischen beiden Parteien laufe.

Nachdem Motorola vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen Apple erwirkt hatte, musste Apple das iPhone 4, iPhone 3GS und iPhone 3G sowie alle UMTS-Modelle des iPad Anfang Februar kurzzeitig aus seinem Onlineshop entfernen. Gegen diese Verfügung legte Apple Berufung ein. Es wirft Motorola vor, das fragliche Patent nicht wie zugesagt zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es schon vor sieben Jahren zu einem standardrelevanten Patent erklärt worden sei. Solche grundlegenden Schutzrechte müssen von deren Inhabern zu “fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen” (FRAND) lizenziert werden. Sonst drohen ihnen kartellrechtliche Konsequenzen, weil eine Weigerung einem Monopolmissbrauch gleichkommt.

Unerwartete Unterstützung in diesem Punkt erhielt Apple vergangene Woche von Microsoft, das ebenfalls bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Motorola wegen angeblichem Patentmissbrauch eingelegt hatte.

Eine Motorola-Sprecherin wollt sich nicht zu den Lizenzverhandlungen mit Apple äußern. Sie erklärte zu dem Urteil des OLG Karlsruhe unter Verweis auf die zuvor erteilte Verfügung: “Obwohl die Durchsetzung der Verfügung vorübergehend ausgesetzt wurde, wird Motorola Mobility weiterhin seine Forderungen gegen Apple geltend machen.” Der Patentexperte Florian Müller schreibt in seinem Blog FOSS Patents, dass Motorola 2,25 Prozent von Apples Umsatz mit Mobilgeräten verlangt , die seine Mobilfunkpatente nutzen.

Mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe dürfte Motorola ernste Probleme haben, den Verkauf von Apples Produkte verbieten zu lassen – außer diese verstoßen gegen nicht standardrelevante Patente. Dies trifft etwa auf den Push-E-Mail-Dienst von iCloud und MobileMe zu, den Apple vergangene Woche in Deutschland zum Teil deaktivieren musste.

[Mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Banken und Versicherer sind KI-Großabnehmer

Ein Großteil der weltweiten KI-Gelder fließt in den Finanzsektor. 2023 wurden in der Branche 87…

20 Stunden ago

Siemens legt 10 Milliarden Dollar für Software-Spezialisten auf den Tisch

Die Übernahme des US-amerikanischen Anbieters Altair Engineering soll die Position im Markt für Computational Science…

21 Stunden ago

Standortübergreifender KI-Einsatz im OP-Saal

Ein deutsch-französisches Projekt hat hybride Operationssäle entwickelt, die durch 5G-Netz und KI neue Anwendungen ermöglichen.

22 Stunden ago

OT-Security braucht zunächst Asset-Transparenz

Unternehmen wissen oft nicht, welche Geräte in der Produktion eine IP-Adresse haben, warnt Peter Machat…

4 Tagen ago

Künstliche Intelligenz erreicht die Cloud

KPMG-Studie: 97 Prozent der Cloud-nutzenden Unternehmen verwenden KI-Dienste von Cloud-Anbietern.

5 Tagen ago

AI Act: Durchblick im Regulierungsdickicht

Bitkom veröffentlicht Online-Tool und Leitfaden zum KI-Einsatz in Unternehmen. Beide Angebote sind kostenlos.

5 Tagen ago