In einem Meinungsforum, welches der Beklagte, ein Host-Provider, hostete, wurden ehrverletzende Äußerungen (“Dummschwätzer”) über den Kläger getätigt sowie die Urheberrechte des Klägers verletzt. Der Host-Provider war mit einer E-Mail des Betreibers des Meinungsforums auf die Rechtsverletzungen hingewiesen worden, woraufhin der Host-Provider geäußert hatte: “Hallo, es ist nicht mein Kunde, ich hoste es kostenfrei. Werde es trotzdem weiterleiten…”. Der Kläger nahm den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch.
Zu Recht, wie das Oberlandesgericht München entschied. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hafte der Hostprovider auf Unterlassung, wenn er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlange und die rechtsverletzenden Inhalte nicht beseitige. Der Beklagte könne sich nicht darauf berufen, er sei lediglich der Provider ohne jegliche Administrationsrechte gewesen und habe nicht über die nötigen Rechte verfügt, die “empfindliche Aussage und die kopierten Texte aus dem Forum zu entfernen”.
Es sei nicht belegt, dass er, aufgrund seiner Stellung als Provider, nicht in der Lage gewesen sei, auf den Inhalt der in das Forum eingestellten Inhalte Einfluss zu nehmen. Es fehle an jeglichen Ausführungen hierzu.
Bau- und Fertigungsspezialist investiert in die S/4HANA-Migration und geht mit RISE WITH SAP in die…
Trends 2025: Rasante Entwicklungen bei Automatisierung, KI und in vielen anderen Bereichen lassen Unternehmen nicht…
DHL Supply Chain nutzt generative KI-Anwendungen für Datenbereinigung und präzisere Beantwortung von Angebotsanforderungen (RFQ).
Marke mtu will globale Serviceabläufe optimieren und strategische Ziele hinsichtlich Effizienz, Nachhaltigkeit und Wachstum unterstützen.
IT-Infrastruktur-Trends 2025: Open-Source-Projekte sowie aufwändige regulatorische und Pflichtaufgaben werden das Jahr prägen.
IT-Systeme werden vor Ort in einem hochsicheren IT-Safe betrieben, ohne auf bauliche Maßnahmen wie die…