“Das Urteil ist ein Meilenstein. Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren”, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Beim Freundefinder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben.
Das Gericht urteilte nach Angaben des vzbv, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies finde bislang nicht statt. Zwar habe Facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert, nach Auffassung des vzbv allerdings nicht ausreichend. “Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar”, kritisiert Billen.
Weiterhin urteilte das Gericht nach diesen Angaben, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Rechtswidrig sei nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem müsse Facebook sicherstellen, dass man über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiere.
Der vzbv fordert Facebook auf, den Bekundungen Taten folgen zu lassen und den Verbraucher- und Datenschutz in Europa zu akzeptieren. “Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist”, so Billen.
Generell sollte das Unternehmen vor der Einführung neuer Dienste und Anwendungen zunächst prüfen, ob diese mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sind. Insoweit begrüße der vzbv den Entwurf der EU-Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung. Diese sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zwingend eine ausdrückliche Willensbekundung vor, die ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage erfolgen muss.
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