Entwickelt wurde die Software mit dem Namen ‘White IT Edition’ von der Firma itWatch. Bereits bei der Präsentation auf der CeBIT vergangene Woche in Hannover, war klar, dass die Lösung nicht sofort zum Einsatz kommen kann. Zuvor müssen noch rechtliche Fragen geklärt werden. Im Gespräch mit silicon.de hatte sich Niedersachsens Innenminister Schünemann jedoch zuversichtlich geäußert, dass diese Fragen schnell geklärt werden könnten.
Hintergrund: Die Software überprüft auf Basis krimineller Vergleichsdaten und mit Hilfe des so genannten Hash-Verfahrens, ob eine Webseite kinderpornographische Dateien, Bilder und Videos enthält. Daraus ergibt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Weitergabe von Hash-Werten an Dritte zulässig ist.
“Es ist natürlich notwendig, dass wir ein Rechtsgutachten haben, um hier absolute Sicherheit zu haben. Natürlich muss man aufpassen, dass man nicht in Verdacht kommt, kinderpornographisches Material aktiv weiterzugeben.” Er gehe davon aus, dass das Rechtsgutachten in vier bis sechs Woche vorliege und anschließend die entsprechende Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden gestartet werden könne. “Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr umfassend an die Daten herankommen. Dann können wir sagen, wir haben im Kampf gegen Kinderpornographie nachhaltig etwas erreicht.”
Bei der niedersächsischen FDP sieht man das anders. Von dort kommt scharfe Kritik an der geplanten Software. “Wir rechnen nicht damit, dass Schünemanns Vorschlag tatsächlich in die Tat umgesetzt wird”, sagte FDP-Innenexperte Jan-Christoph Oetjen laut der Nachrichtenagentur dapd im Interview mit dem Radiosender ffn. Der Innenminister haben sich hier “ein bisschen weit aus dem Fenster gelehnt”.
Der FDP-Politiker befürchtet, dass das Programm möglicherweise dem Bundeskriminalamt das Tor zu privaten Rechnern öffnen könnte. Etwa, wenn das Programm künftig an ein Betriebssystem gekoppelt wird – eine Möglichkeit, die im Bündnis White IT derzeit diskutiert wird. “Kinderpornografie ist ein schreckliches Verbrechen. Der Kampf muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Aber: Wir müssen auf dem Boden des Grundgesetzes bleiben”, so Oettjen.
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