Es könne nicht Sache der Wirtschaft sein, wettert Schaar gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, festzulegen, wie lange ein Internetdienst die Daten zu einem Nutzerprofil speichern darf. Hier sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte vielmehr den
Gesetzgeber in der Pflicht.
Es könne nicht angehen, so Schaar, dass “Unternehmen wie Google” Profile der Nutzer ohne deren Einwilligung anlegen. In einem Appell an die Bundesregierung macht er sich für Rahmenbedingungen für eine “informierte Einwilligung” stark.
Von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft hält Schaar indes wenig. Eine derartige Selbstverpflichtung – wie das Beispiel von Street View zeige – könne keine gesetzliche Garantie ersetzen. Denn auch nach einem Jahr habe Google die selbst gegebene Verpflichtung noch nicht umgesetzt.
Damit kritisiert Schaar auch den Vorschlag Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich von der CSU, der soziale Netze mit einem allgemeinen Verhaltenskodex zu besserem Datenschutz verpflichten will. Dieser Strategie rechnet Schaar keine Erfolgschancen zu, denn der Markt alleine sei eben nicht der bessere Datenschützer.
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Die Daten-Aasgeier
Erstmalig kann man Herrn Schaar sogar zustimmen.
Aber es ist dennoch nicht die Wirtschaft, sondern die Daten-Aasgeier, die am Rande sitzen und skrupellos versuchen die erbeuteten Fleischhappen an Teile der Wirtschaft zu verhökern. Daß gewisse Teile der Wirtschaft dafür bezahlen, ist ja wohl nahe liegend. Sonst gäbe es diese Aasgeier nicht. Leider.