Damit bleibt dem Suchkonzern weniger als drei Wochen Zeit, um den Fragenkatalog abzuarbeiten. Diesen hat das CNIL zusammen mit einem Brief an Google-CEO Larry Page geschickt. Er solle unter anderem offen legen, wie lange Daten gespeichert werden und Auskunft geben über die geplante Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten. Zudem fordern die Datenschützer eine juristische Begründung für die geplante Konsolidierung der Datenschutzrichtlinien.
Googles Antworten auf den Fragenkatalog könnten einige offene Fragen zu den einheitlichen Datenschutzbestimmungen von Google klären. Diese sind seit dem 1. März in Kraft und wurden bereits vor der Einführung von Datenschützern scharf kritisiert.
Google bleibt in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, kritisierte die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Kritik kam auch von Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: “Kritisch sehe ich es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet.”
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