Damit bleibt dem Suchkonzern weniger als drei Wochen Zeit, um den Fragenkatalog abzuarbeiten. Diesen hat das CNIL zusammen mit einem Brief an Google-CEO Larry Page geschickt. Er solle unter anderem offen legen, wie lange Daten gespeichert werden und Auskunft geben über die geplante Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten. Zudem fordern die Datenschützer eine juristische Begründung für die geplante Konsolidierung der Datenschutzrichtlinien.
Googles Antworten auf den Fragenkatalog könnten einige offene Fragen zu den einheitlichen Datenschutzbestimmungen von Google klären. Diese sind seit dem 1. März in Kraft und wurden bereits vor der Einführung von Datenschützern scharf kritisiert.
Google bleibt in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, kritisierte die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Kritik kam auch von Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: “Kritisch sehe ich es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet.”
Fraunhofer hat eine KI-basierte Produktionsüberwachung und -steuerung für mittelständische Industriebetriebe entwickelt.
Jedes fünfte Unternehmen hat seine Regelungen für mobile Heimarbeit abgeschafft, ein weiteres Fünftel will sie…
Die rasante Entwicklung von KI-Agenten bringt insbesondere Herausforderungen für den Schutz sensibler Daten mit sich.
2020 könnten böswillige Akteure Zugang zu quantengestützten Cyberangriffen haben, warnt Cindy Provin von Utimaco.
KI-Workplace wird ausschließlich auf eigene Server-Infrastruktur in Rechenzentren in Frankfurt am Main betrieben.
Der digitale Zwilling einer Organisation bildet reale Geschäftsprozesse virtuell ab und schafft die Grundlage für…