Meistens erlaubt: Privates Surfen am Arbeitsplatz

Jedes vierte Unternehmen erlaubt die private Internetnutzung unter Auflagen, entweder durch technische Filter oder Einschränkungen für bestimmte Online-Dienste. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Internetdienste wie soziale Netzwerke zu sperren, um private Onlineaktivitäten während der Arbeit im Rahmen zu halten. Mit Filtern innerhalb der Firmen-IT können bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockiert werden.

Der Bitkom rät Unternehmen, aufgrund der zunehmenden Verschmelzung von Berufs- und Privatleben Mitarbeitern mit einem Vertrauensvorschuss zu begegnen. “Ein kategorisches Surf-Verbot am Arbeitsplatz sollte auf gut begründete Sonderfälle beschränkt sein”, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “Neun von zehn Arbeitnehmern sind notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen, Kunden und Vorgesetzte erreichbar, sodass beide Seiten von einer flexiblen Regelung profitieren”, betont Rohleder. Dem Branchenverband zufolge nutzen zwei Drittel der Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke.

Große Unternehmen handhaben die private Internetnutzung strenger als kleine. Der Bitkom führt das darauf zurück, dass Konzerne eher über die Ressourcen und das Know-how verfügen, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichteten dagegen aus Kostengründen häufig auf solche Einschränkungen. Jede zweite Firma (49 Prozent) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen uneingeschränkt, nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus.

Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann dies laut Bitkom zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. “Wir empfehlen Arbeitgebern, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat”, so Rohleder.

[Mit Material von Peter Marwan, itespresso.de]

Silicon-Redaktion

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  • Gesetzeslage?
    Der Artikel vernachlässigt, dass die Rechtssprechung die Unternehmen in die Kategorie Telekommunikations-Provider einstuft und mit den Auflagen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) belegt, wenn sie die private Internetnutzung nicht ausdrücklich verbieten. In der letzten Zeit hat sich dies nur ein bisschen gelockert. Es gibt da eine Menge Rechts- und Compliance-Probleme, sodass manche Unternehmen, die sich nicht in Teufels Datenschutzküche bringen wollen, die private Nutzung praktisch verbieten MÜSSEN. Vielen ist das nicht bewusst.

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