Sind zwei vorangegangene Ordnungsmittelverfahren wegen unerbetener Zusendung von Werbefaxen mit Ordnungsgeldfestsetzungen von jeweils 2.500 EUR erfolglos geblieben, ist in einem weiteren Ordnungsmittelverfahren wegen desselben Verstoßes die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 30.000 EUR angemessen.
Gegen die Klägerin war eine einstweilige Verfügung wegen der unerbetenen Zusendung von Werbefaxen und der Abgabe unzulässiger Werbeangebote ergangen.
Wegen drei beziehungsweise fünf Verstößen gegen das Verbot waren gegen die Klägerin Ordnungsmittelverfahren eingeleitet worden, die jeweils ein Ordnungsgeld von 2.500 EUR festsetzten.
Wegen erneuter 19 Verstöße wurde die Klägerin von der Beklagten wiederum auf Zahlung eines Ordnungsgeldes in Anspruch genommen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main setzte das Ordnungsgeld nunmehr auf 30.000 EUR fest (02.01.2012 – Az.: 6 W 112/11).
Nach Beweisaufnahme stehe fest, dass die per Telefax an verschiedene Kunden versandten Werbeschreiben von der Klägerin stammten und dass diese den Sorgfaltspflichten bei der Beachtung des Unterlassungsgebots nicht nachgekommen sei.
Das verhängte Ordnungsgeld sei auch der Höhe nach gerechtfertigt, nachdem bereits zuvor rechtskräftig abgeschlossene Ordnungsmittelverfahren gegen die Klägerin durchgeführt worden seien.
Die Klägerin könne nicht mit ihrem Vorbringen Erfolg haben, die streitgegenständlichen Telefaxschreiben seien möglicherweise von ihr unbekannten Dritten an die Kunden versandt worden, um ihr Schaden zuzufügen.
Gegen die Klägerin spreche, dass die Kunden Bestellungen bei der auf den Faxschreiben angegebenen Faxnummer getätigt hätten, die dann von der Klägerin ausgeführt worden seien.
Der Klägerin falle auch ein Verschulden zur Last im Hinblick auf die Versendung von Werbefaxschreiben. Da diese Schreiben nach eigenem Vortrag der Klägerin nicht von ihren Werbepartnern und nach Überzeugung des Gerichts auch nicht von Dritten versandt worden seien, müsse davon ausgegangen werden, dass sie aus dem Geschäftsbetrieb der Klägerin stammten.
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…
Die Auswahl einer Lösung sollte anhand von echten Leistungsindikatoren erfolgen, um echte KI von Behauptungen…
Interdisziplinäres Lenkungsgremium mit Experten aus den Bereichen IT, Medizin, Pflege und Verwaltung sorgt für die…