EU blockierten Zugriff auf Anonymisierungsdienste
Die EU-Kommission hat nach Auskunft des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) bewusst IP-Adressen gesperrt, die als Teil von Anonymisierungsdiensten bekannt sind.
Statt der gewünschten Internetseite erschien auf dem Bildschirm eine Warnung, die Netzwerkprobleme auf Nutzerseite suggerierte.
Nutzer erhielten folgende Fehlermeldung bei Aufruf der Seite der EU-Kommission: “Network Error (gateway_error) Server overloaded. The gateway may be temporarily unavailable, or there could be a network problem. For assistance, contact your network support team.”
Es wurde somit weder transparent dargestellt, dass die IP-Adresse gezielt blockiert wurde, noch erklärt, warum anonymen Nutzern der Zugang zu öffentlichen Informationsseiten verwehrt blieb. Die Sperrung wurde nach einer Beschwerde von Patrick Breyer (Piratenpartei) inzwischen aufgehoben.
Anonymisierungsdienste sind insbesondere in Ländern, die die Internetnutzung durch Zensur, Internetfilter und Vorratsdatenspeicherung überwachen, für die Gewährleistung der Presse- und Meinungsfreiheit unerlässlich. Services wie das TOR-Netzwerk ermöglichen dort unter anderem Bürgerrechtlern und Journalisten, sich unbeobachtet und anonym im Netz zu bewegen.
“Die Aussperrung von Anonymisierungsdiensten ist ein fatales Signal für die Freiheit im Netz”, sagt Katharina Nocun vom AK Vorrat. “Die Bürger müssen weiterhin die Möglichkeit haben, anonym auf Internetseiten von Behörden zuzugreifen und ohne anfallende Vorratsdaten zu kommunizieren.”
Auch Betreiber von TOR-Servern sehen die Sperren durch die EU-Kommission kritisch. “Neben dem öffentlichen und ehrenamtlich betriebenen TOR-Netzwerk wurden auch kommerzielle Anbieter gezielt ausgesperrt. Über einige Dienste war der Zugriff auf ausgewählte Internetseiten überhaupt nicht möglich”, berichtet etwa padeluun vom FoeBuD e.V., der einen TOR-Server betreibt.
In der Vergangenheit hat die EU-Kommission mehrfach die positiven Aspekte von Anonymisierungsdiensten für Demokratie- und Bürgerrechtsbewegungen in anderen Ländern betont. Dieses Messen mit zweierlei Maß bezeichnet der AK Vorrat als fatales Signal für die digitale Bürgerrechtsbewegung in Europa und Deutschland, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Debatte um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis befürchtet eine Diskriminierung der Nutzer von Anonymisierungsdiensten, die sich insbesondere in Kombination mit einer umgesetzten Vorratsdatenspeicherung negativ auf die Meinungsfreiheit im Netz auswirken könnte.