Privatgespräche am Diensthandy – fristlose Kündigung

Anbieter und Medien scheinen derzeit in der IT nur ein Thema zu kennen: Das Vordringen privater Geräte in die Firmen-IT und wie damit umzugehen ist. Allerdings zeigt sich in der Praxis oft, dass es sich dabei in erster Linie um ein Problem handelt, dass das obere und mittlere Management beschäftigt. In der Lebenswirklichkeit der breiten Masse der Angestellten scheint es noch nicht angekommen zu sein. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main.

In dem Verfahren klagte ein als Hubwagenfahrer beschäftigter Mitarbeiter gegen das Unternehmen, das ihn entlassen hatte. Der Arbeitgeber hatte ihm, damit er mit der Einsatzzentrale kommunizieren kann, ein Mobiltelefon zur ausschließlich dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Mittels einer sogenannten “Duo-Bill-Funktion” hatte der Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit, das Mobilfunktelefon über eine private Telefonnummer sowie eine private PIN auch für Privatgespräche zu nutzen.

Das Unternehmen stellte bei der Überprüfungen der Handyabrechnungen jedoch fest, dass der Mitarbeiter mit dem Mobiltelefon im Ausland Privatgespräche in erheblichem Umfang geführt hatte, ohne diese “Duo-Bill-Funktion” zu nutzen. Daraufhin sprach es dem Hubwagenfahrer gegenüber eine fristlose Kündigung aus.

Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main befand (Aktenzeichen 17 Sa 153/11). Der Mitarbeiter habe das ihm zur Verfügung gestellte Diensthandy vertragswidrig benutzt, um im Dienstmodus im Ausland private Gespräche zu führen. Er könne sich nicht darauf berufen, dass er im Ausland versehentlich die Benutzung der “Duo-Bill-Funktion” getätigt habe, und nur versäumt habe die Personalabteilung über die geführten Telefonate in Kenntnis zu setzen.

Ein Versehen hätte vorausgesetzt, dass dem Kläger die fehlerhafte Benutzung des Dienstmodus nachträglich aufgefallen wäre. Dieses Argument habe er im Rechtsstreit jedoch nicht vorgebracht. Das Gericht hielt auch eine Abmahnung für entbehrlich. Der Mitarbeiter habe nicht damit rechnen können, dass seine schwerwiegende Pflichtverletzung seitens des Unternehmens hingenommen werde.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

IT 2025: IT-Führungskräfte erwarten massiven KI-Ruck

Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.

5 Stunden ago

Sofortzahlungen im Wandel: Sicherheit und KI als treibende Kräfte

Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…

8 Stunden ago

Blockaden und Risiken bei APM-Projekten vermeiden

Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.

2 Tagen ago

BSI-Bericht: Sicherheitslage im Cyberraum bleibt angespannt

Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.

3 Tagen ago

KI-Hype in der Cybersicherheit – oder besser doch nicht?

KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…

3 Tagen ago

Netzwerksegementierung schützt vor Angriffen über die OT

Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…

4 Tagen ago