Die Klage war von der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde eingereicht worden. Es ging dabei um Inserate neben Suchergebnissen, die in ihrer Überschrift die Namen von Unternehmen oder Produkten aus den Suchanfragen übernahmen, aber tatsächlich zu konkurrierenden Anbietern weiterleiteten. “Harvey World Travel” führte beispielsweise zu STA Travel, “Honda.com.au” zur Website CarSales. Grund: bei der Buchung einer Anzeige können Kunden von Google angeben, bei welchen Suchworten die Anzeige auf Googles Ergebnisseiten eingeblendet werden soll. Oft werden hier auch Markennamen von bekannteren Wettbewerbern angegeben.
Richter John Nicholas hatte noch im September vergangenen Jahres in erster Instanz zu Gunsten von Google entschieden. Die werbenden Unternehmen hätten zwar getäuscht, aber Google sei dafür nicht verantwortlich, da der Konzern nur Vermittler zwischen Inserent und Verbraucher sei. Das bedeute nicht, dass Google die Werbebotschaften befürworte.
Anders nun das Urteil des Berufungsgerichts: “Was auf Googles Webseite erscheint, ist Googles Antwort auf die Anfrage des Nutzers”, heißt darin. “Auch wenn die Überschrift ein vom Inserenten gewähltes Schlüsselwort enthält, bleibt es dennoch die Antwort von Google.” Das Urteil betont vor allem, dass es Googles Technologie war, die für die Darstellung der Werbung sorgte: “Obwohl die Schlüsselwörter vom Inserenten gewählt wurden, vielleicht unter Mitwirkung von Google, ist letztlich entscheidend, dass der Link durch Google und seine Algorithmen erzeugt wird.”
Das Gericht ordnete an, dass Google seine AdWords-Praxis entsprechend ändern muss. Google hat außerdem die vollen Gerichtskosten der Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) zu tragen. Die Verbraucherschutzbehörde zeigte sich in einer ersten Stellungnahme erfreut. “Die ACCC hat diese Berufung angestrengt, weil damit sehr wichtige Fragen im Online-Zeitalter verbunden sind hinsichtlich der Rolle von Suchmaschinen, die bezahlte Inhalte veröffentlichen”, erklärte der ACCC-Vorsitzende Rod Sims.
Die Behörde geht davon aus, dass sich die Entscheidung auch auf andere Suchmaschinen wie Microsofts Bing auswirkt. Ben Hamilton von der Anwaltskanzlei Hall & Willcox in Melbourne glaubt sogar, dass es letztlich jedes Unternehmen betreffen könnte, das technische Mittel einsetzt, um den Nutzern Inhalte zu vermitteln. “Wenn Sie als ‘Informationskanal’ fungieren, könnten Sie als derjenige angesehen werden, der den Inhalt veröffentlicht hat”, sagte er gegenüber ZDNet Australia. “Das kann abhängig davon sein, wie komplex die Technologie ist, wie Sie mit dem Webnutzer interagieren. Die Frage ist dann, inwieweit können Sie als verantwortlich angesehen werden, wenn der Inhalt von anderen kommt, aber Sie ihn veröffentlichen?”
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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