Laut Bundesdatenschutzgesetz muss Videoüberwachung in Geschäften bereits am Ladeneingang mit “geeigneten Maßnahmen” gekennzeichnet werden. In Hamburg streiten sich seit der Eröffnung des Apple Stores im September vergangenen Jahres der Hersteller und der Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar darüber, was “geeignete Maßnahmen” sind. Ähnliche Diskussionen gibt es offenbar auch in München und Frankfurt am Main – allerdings weniger öffentlich.
In Hamburg dagegen hat Caspar jetzt seinem Ärger in einem Interview mit NDR Info Luft gemacht. Zunächst habe es gar kein Schild gegeben, so der Landesdatenschutzbeauftragte. Inzwischen habe Apple zwar nachgebessert, aber nicht ausreichend: “Man hat dann auf Tische Schilder gestellt, die das Überwachen ankündigen. Aber das ist natürlich auch zu kurz gegriffen, weil die Kunden, die in den Laden gehen, das ja vorab sehen müssen und nicht erst, wenn sie im Laden sind.”
Auf die Beschwerde des Datenschützers hin brachte Apple einen handtellergroßen Aufkleber neben dem Eingang in Schienbeinhöhe an. Das reiche aber nicht, sagte Caspar dem Radiosender. Apple ist dagegen anderer Ansicht: “Die Apple Retail GmbH hat die Hinweise angebracht und wird auch in Zukunft den gesetzlichen Hinweispflichten nachkommen”, teilte das Unternehmen NDR Info mit.
Ähnliche Diskussionen mit Datenschützern gibt es laut dem Bericht auch in Bezug auf die Apple Stores am Münchner Marienplatz und in der Frankfurter Fußgängerzone. Caspar glaubt zu wissen, warum sich Apple mit den Hinweisschildern schwer tut. “Die Gründe liegen wohl im Design dieser Apple Stores, die ja aus Glas sind und möglichst ungehinderte Transparenz signalisieren sollen.”
Weil die Zentrale von Apple Retail in Frankfurt sitzt, hat der Hamburger Datenschützer den Fall mittlerweile an seinen hessischen Kollegen weitergegeben. Die Financial Times Deutschland zitiert eine Sprecherin der Behörde: “Das Problem ist nicht nur auf Deutschland bezogen, sondern es besteht europaweit, wenn nicht weltweit.”
Für die kommende Woche nun sind Gespräche mit Apple-Vertretern geplant. Sollte der Landesdatenschutzbeauftrage von Hessen daraufhin entscheiden, dass Apple Hinweisschilder nicht ausreichen, könnte der Konzern im Zweifel per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden, nachzubessern.
[Mit Material von Peter Marwan, itespresso.de]
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