Die beiden Unternehmen sollen vier Schutzrechte verletzen, die Touch-Gesten für die Bedienung von Smartphones beschreiben, darunter “Ziehen”, “Antippen” und “Scrollen”.
Unklar ist, welchem Geschäft Touchscreen Gestures selbst nachgeht. Offenbar besitzt das Unternehmen keine Website. Die Klageschrift beschreibt es lediglich als eine in Texas registrierte Limited Liability Company (LLC), was einer Kapitalgesellschaft nach US-Recht entspricht, bei der kein Beteiligter persönlich haftet.
Laut der Patentsuche des US Patent and Trademark Office (USPTO) gehören die eingeklagten Schutzrechte dem in Taiwan ansässigen Touchpad-Hersteller Sentelic Corporation. Möglicherweise wurden sie erst vor Kurzem an Touchscreen Gestures veräußert und die Unterlagen des USPTO noch nicht aktualisiert.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich bei Touchscreen Gestures um einen sogenannten “Patent-Troll” handelt. Solche Unternehmen erwerben geistiges Eigentum, um es an andere Firmen zu lizenzieren oder bei angeblichen Verstößen ihre Rechte einzuklagen. Apple sind Patent-Trolle nicht unbekannt. Im Dezember 2011 verkaufte der iPhone-Hersteller Berichten zufolge zwei Schutzrechte an Digitude Innovations, um einem teuren Rechtsstreit zu entgehen.
Touchscreen Gestures hat die Zulassung beider Klagen vor einem Geschworenengericht beantragt. Es fordert Schadenersatz und die Übernahme seiner Anwaltskosten. Apple, RIM und Sentelic standen für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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